Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden verlängert und ausgebaut

Weiter sind nur Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt.

Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro. (Foto: Pixabay/Pijon)
Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro. (Foto: Pixabay/Pijon)
Claus Bünnagel

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen und Hilfen für Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Das betrifft auch die Neustarthilfe. Die Überbrückungshilfe III Plus deckt sich inhaltlich weitgehend mit der Überbrückungshilfe III. Weiter sind nur Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Förderrahmen und -gegenstände werden allerdings deutlich ausgeweitet. Die Neuerungen im Einzelnen (Quelle: LBO): 

Neue Förderhöchstgrenzen 

  • Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro, und zwar 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen (Kleinbeihilfe, De-Minimis, Fixkostenhilfe) plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung zum Schadensausgleich
  • Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen

Personalkostenhilfe 

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“)
  • Die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 wird mit 60 % bezuschusst. Im August beträgt der Zuschuss 40 %, im September 20 %. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt

Anwalts- und Gerichtskosten bei insolvenzabwehrender Restrukturierung

Ersetzt werden Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. 

Neustarthilfe für Soloselbständige 

  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert, und sie erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021
  • Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige bis zu 12.000 Euro erhalten 

Sobald das Antragsprogramm überarbeitet ist, können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge zu den neuen Bedingungen gestellt werden. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden auf die Neuerungen hin überarbeitet und zeitnah veröffentlicht.