Überbrückungshilfe I: Antragsfrist bis 9. Oktober verlängert

Es ist nicht möglich, einen gemeinsamen Antrag für die 1. und 2. Phase zu stellen.

Phase 1 der Überbrückungshilfe ist jetzt kurzfristig verlängert worden. (Foto: Pixabay/geralt)
Phase 1 der Überbrückungshilfe ist jetzt kurzfristig verlängert worden. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Mit einer Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 (Phase 1) wird kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona geschädigt wurden, eine Liquiditätshilfe gewährt. Das Programm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung (März bis Mai 2020) an. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe der Phase 1 ist jetzt kurzfristig verlängert worden und endet nun erst am 9. Oktober 2020 statt am 30. September 2020. Die Auszahlungsfrist endet am 30. November 2020.

Separate Anträge

Bei der 1. Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) und 2. Phase (Fördermonate September bis Dezember) der Überbrückungshilfe handelt es sich formal um separate Förderprogramme, für die jeweils ein separater Antrag innerhalb der jeweiligen Frist gestellt werden muss. Es ist nicht möglich, einen gemeinsamen Antrag für die 1. und 2. Phase zu stellen. Es ist auch nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.