Überbrückungshilfe: Aktualisierte FAQs

Die FAQs für die Überbrückungshilfen sowie die November-Dezember-Hilfe wurden aktualisiert. Hier die aktuellen Fassungen (Quelle: LBO).

Die neuen FAQs sollten beachtet werden, damit es keine Probleme bei der Auszahlung der Überbrückungshilfen gibt. (Foto: Pixabay/geralt)
Die neuen FAQs sollten beachtet werden, damit es keine Probleme bei der Auszahlung der Überbrückungshilfen gibt. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Wichtigste Änderung bei den FAQs zur Überbrückungshilfe III ist die neu eingefügte Anlage 4, die Beispiele für förderfähige Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen beispielshaft aufschlüsselt. 

Zudem wurde im Bereich 2.5 der FAQs „Sonderregelungen zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche“ eine Definition von Unternehmen der Reisewirtschaft, die auf der amtlichen Klassifizierung der Wirtschaftszweige beruht, eingefügt. Hiermit wird klargestellt, welche Unternehmen von den Sonderregelungen profitieren. Gleichzeitig gab es eine redaktionelle Änderung hinsichtlich der förderfähigen Kosten in der Reisebranche. Zwar gilt weiterhin, dass Provisionen oder Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulatorische Margen von Veranstaltern zu Reisen, die seit dem 18. März 2020 storniert wurden und im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 angetreten worden wären, förderfähig sind. Das BMWI stellt jedoch klar: „Nicht förderfähig sind Reiseleistungen, die das Unternehmen durch Einsatz eigener Mittel (z.B. eigene Beförderungsmittel, eigenes Hotel, Betreuung durch angestellte Reiseleiter) erbringt.“ 

Hinweis: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat laut LBO zugesagt, die staatlichen Coronahilfen über den bislang geplanten 30. Juni zu verlängern. Solange es noch eine nennenswerte Zahl von Unternehmen gebe, die unter den Folgen der Coronaeinschränkungen litten, würden die Gelder weitergezahlt, sagte Altmaier nach Angaben des LBO. Über den konkreten Zeitraum der Überbrückungshilfen werde in der Bundesregierung noch diskutiert. Voraussetzung der Hilfe bleibe aber, dass der Umsatz eines Unternehmens mindestens 30 % unter dem des Vorjahrs liege.