Soforthilfe Reisebusunternehmen: Hinweise zur Antragstellung

Hier u.a. eine Übersicht der möglichen Fehlerquellen bei der Einreichung des Antrags.

Wir geben Tipps zur fehlerfreien Einreichung des Antrags. (Foto: Pixabay/OpenClipart-Vectors)
Wir geben Tipps zur fehlerfreien Einreichung des Antrags. (Foto: Pixabay/OpenClipart-Vectors)
Claus Bünnagel

Laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) müssen folgende Schritte beachtet werden, damit die Einreichung des Antrags für die Soforthilfe Reisebusunternehmen (SHR) reibungslos funktioniert: 

  • Der Antrag und die Anlage sollten zuerst geöffnet und auf dem eigenen PC abgespeichert werden, da es sonst zu Datenverlusten und/oder Fehlermeldungen kommen kann
  • Zum Öffnen der Vordrucke ist der Adobe Reader erforderlich. Sollten Sie keinen Acrobat Reader auf ihrem PC installiert haben, müssen Sie das kostenfreie Programm zunächst herunterladen unter https://acrobat.adobe.com/de/de/acrobat/pdf-reader.html
  • Füllen Sie im Anschluss die Vordrucke am PC aus und speichern Sie diese erneut auf dem PC ab
  • Laden Sie den ausgefüllten Antrag und die Anlage im eService-Portal hoch
  • Das Kontrollformular sowie alle anderen Anlagen müssen erst ausgedruckt, ggfs. ausgefüllt (Kontrollformular), dann eingescannt und ebenfalls hochgeladen werden 

Mögliche Fehlerquellen: 

  • Der Antrag ist nicht online ausgefüllt und abgespeichert, sondern als gedrucktes und gescanntes Dokument hochgeladen
  • Die Anlage 1 fehlt bzw. ist nicht ausgefüllt und abgespeichert, sondern als gedrucktes und gescanntes Dokument hochgeladen 
  • Das Kontrollformular ist als ausgefülltes und abgespeichertes Dokument hochgeladen (muss jedoch wegen der erforderlichen Unterschrift gedruckt und gescannt werden)
  • Es ist gar kein gescanntes Dokument hochgeladen (mind. eines, also das Kontrollformular, die Zulassungsbescheinigungen Teil I, die Finanzierungsvereinbarungen, die Genehmigung sind einzeln oder in einer Datei zusammengefasst als gescanntes Dokument hochzuladen). 
  • Sollte keine der vorgenannten Gründe ursächlich sein, wenden Sie sich bitte für den technischen Support möglichst mit einem Screenshot der Fehleranzeige per E-Mail an Ref51-Fachadministration@bag.bund.de

Angabe anderer Soforthilfen/Überbrückungshilfen: 

Erstattungen aus anderen coronabedingten Unterstützungsleistungen von Bund und Land wie z.B. aus dem Sofortfhilfeprogramm I oder Soforthilfeprogramm II (Überbrückungshilfen) müssen im Antragsformular angegeben werden, sind aber grundsätzlich unschädlich. Diese werden auf die „Soforthilfe Bustouristik“ nicht angerechnet mit Ausnahme von Zinsaufwendungen, die im Überbrückungshilfeprogramm für den Monat Juni geltend gemacht wurden.

Bei in Anspruch genommenen KfW-Krediten ist zu prüfen, ob diese im Rahmen der Kleinbeihilfe bewilligt wurden, da dann der Kreditbetrag zur Obergrenze von 800.000 Euro pro Unternehmen dazuzählt. Gegebenenfalls kann ein „schädlicher“ Kfw-Kredit rückabgewickelt werden (vorzeitige Kündigung o.ä.). Zu empfehlen ist diesbezüglich die Rücksprache mit Ihrer Bank.

Hinweis

Eigenfinanzierte Reisebusse sind laut den aktuellen Förderbedingungen nicht begünstigt. Der bdo und die Landesverbände bemühen sich jedoch weiterhin intensiv, ggfs. hier noch eine Nachbesserung zu erwirken.