Soforthilfe Reisebusunternehmen: Antragstellung nun möglich

Für den Zeitraum vom 17. März bis 30. Juni 2020 dürfen für max. 77 Einsatztage pro Reisebus Ausgleichszahlungen beantragt werden.

Die „Soforthilfe Reisebusbranche (SHR)“ kann jetzt beantragt werden. (Foto: Pixabay/geralt)
Die „Soforthilfe Reisebusbranche (SHR)“ kann jetzt beantragt werden. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Private Reisebusunternehmen können bis zum 30.9.2020 Ausgleichszahlung für pandemiebedingte Einnahmeausfälle beantragen. Für den Zeitraum vom 17. März bis 30. Juni 2020 dürfen für max. 77 Einsatztage pro Reisebus folgende Ausgleichszahlungen beantragt werden.

Vorhaltekosten: max. 266 Euro pro Bus und Einsatztag
Aufwendungen aus Finanzierungs-, Leasing- oder Mietverträgen
nur für geleaste, gemietete oder finanzierte Reisebusse der Euro-Norm V oder besser 

Vorleistungskosten: max. 76 Euro pro Bus und Einsatztag 
Kosten für Werbeanzeigen und Katalogkosten in 2019 für 2020
für alle Reisebusse unabhängig von der Finanzierung 

Das Antragsformular muss online im eService Portal des BAG ausgefüllt werden unter https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Soforthilfe_Reisebusbranche/Reisebusbranche_node.html. Zur Nutzung des eService Portals muss zuvor die Registrierung mit einem eigenen Passwort erfolgen. 

Verbesserte Förderbedingungen

Der bdo und seine Landesverbände konnten verbesserte Förderbedingungen erreichen. So ist die Begrenzung auf höchstens sechs eingetragene Stehplätze pro förderfähigem Reisebus weggefallen. Darüber hinaus haben bereits in Anspruch genommene Soforthilfen aus dem Konjunkturpaket 1 sowie Überbrückungshilfen (Konjunkturpaket 2) keine negativen Auswirkungen auf die Soforthilfe für die Bustouristik. Finanzierungen, die gestundet wurden, sind ebenfalls förderfähig. Die Fahrzeuge müssen nicht „stillgelegt“ oder „abgemeldet“ worden sein. Einsatztage während des Förderzeitraums sind in Abzug zu bringen. 

Die Richtlinie zur „Soforthilfe Reisebusbranche (SHR)“ sowie alle Infos, Dokumente und Ausfüllhilfe sind abrufbar unter https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html (unter Förderprogramme – Reisebusbranche). Eine Präsentation des BAG zur Soforthilfe finden Sie im Anhang.