Soforthilfe Reisebus II ab 18. Januar beantragbar

Die Unterlagen zur Antragstellung stehen ab heute (11.1.2021) zur Ansicht und zum Ausfüllen zur Verfügung.

Reisebusunternehmer können ab 18.1. wieder eine Soforthilfe beantragen. (Foto: Pixabay/Pijon)
Reisebusunternehmer können ab 18.1. wieder eine Soforthilfe beantragen. (Foto: Pixabay/Pijon)
Claus Bünnagel

Laut einer Information des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) können Anträge für die Soforthilfe Reisebus II ab dem 18.1.2021 um 9 Uhr gestellt werden. Die Unterlagen zur Antragstellung stehen bereits ab heute (11.1.2021) zur Ansicht und zum Ausfüllen zur Verfügung. Hochgeladen werden können sie dann zum vorgenannten Zeitpunkt. Die Antragstellung wird, wie gehabt, über das eService-Portal unter https://antrag-gbbmvi.bund.de laufen.

Die „Richtlinie Ausgleich für Einnahmeausfälle für die Reisebusbranche“ finden Sie im Anhang.