ÖPNV-Rettungsschirm: Leitlinien zur endgültigen Abrechnung aktualisiert

Die Aktualisierungen betreffen beide Corona-Jahre 2020 und 2021.

Die Förderleitlinien im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms sind präzisiert worden. (Foto: Pixabay/geralt)
Die Förderleitlinien im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms sind präzisiert worden. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Die Leitlinien zur endgültigen Abrechnung der ÖPNV-Rettungsschirm-Förderungen sind nun in zwei Punkten präzisiert worden. Die Änderungen betreffen zum einen die Bagatellgrenze, unterhalb der Einsparungen im Wartungsbereich von Fahrzeugen nicht ermittelt werden müssen (Punkt 6.2), zum anderen die Ermittlung des Schadens aus geminderten Erstattungsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX (Punkt 2.4). Sie finden beide Aktualisierungen in unserer Anlage (Quelle: LBO).