Die Leitlinien zur endgültigen Abrechnung der ÖPNV-Rettungsschirm-Förderungen sind nun in zwei Punkten präzisiert worden. Die Änderungen betreffen zum einen die Bagatellgrenze, unterhalb der Einsparungen im Wartungsbereich von Fahrzeugen nicht ermittelt werden müssen (Punkt 6.2), zum anderen die Ermittlung des Schadens aus geminderten Erstattungsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX (Punkt 2.4). Sie finden beide Aktualisierungen in unserer Anlage (Quelle: LBO).
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