ÖPNV Bayern: Härtefallfonds für private Busunternehmen

Zur Auszahlung im Krisenfall – vor allem hinsichtlich hoher Dieselkosten – kommen die Mittel auf Antrag durch die Kommunen.

Von hohen Dieselkosten in ihrer Existenz bedrohte private Verkehrsunternehmen können künftig aus einem 20 Mio. Euro umfassenden Härtefallfond schöpfen. (Foto: Pixabay/geralt)
Von hohen Dieselkosten in ihrer Existenz bedrohte private Verkehrsunternehmen können künftig aus einem 20 Mio. Euro umfassenden Härtefallfond schöpfen. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Die bayerische Staatsregierung hat am 20. Dezember beschlossen, den aufgrund von hohen Dieselkosten in ihrer Existenz bedrohten privaten Busunternehmen im ÖPNV 20 Mio. Euro über Härtefallfonds zur Verfügung zu stellen – ein Anliegen, das der LBO über einen längeren Zeitraum verfolgt hat. Zur Auszahlung kommen die Mittel auf Antrag durch die Kommunen, die selbst als Träger des ÖPNV ein Drittel der Hilfe stemmen müssen. Zwei Drittel trägt der Freistaat Bayern.  Insgesamt belaufen sich die verfügbaren Mittel daher – theoretisch – auf 30 Mio. Euro.

Die privaten Verkehrsunternehmen fallen bei den Hilfsprogrammen des Bunds bislang sang und klanglos durchs Raster – leisten aber einen wesentlichen Beitrag für die Mobilität der Bürger. Umso wichtiger ist es mir, dass wir die Unternehmen in der aktuellen Situation mit den Dieselpreissteigerungen nicht allein lassen. (Landesverkehrsminister Christian Bernreiter)

Bahnbusgesellschaften und deren Auftragsunternehmen werden nicht berücksichtigt

Der Härtefallfonds konzentriert sich auf private Busunternehmen im Freistaat, die nach den gegenwärtigen Hilfsprogrammen, insbesondere der Energiepreisbremse des Bunds, keine Unterstützung erhalten. Bundeseigene Unternehmen, wie die Bahnbusgesellschaften, damit aber auch deren Auftragsunternehmen, bleiben außen vor. Hier bedarf es nach Ansicht des LBO dringend einer Lösung, damit die Hilfen allen Unternehmen zukommen können, die sie benötigen. Nur so könne gewährleistet werden, dass der ÖPNV im gegenwärtigen Umfang aufrechterhalten werden könne.

Voraussetzung für Mittel aus dem Härtefallfonds ist, dass die Unternehmen nachweisen, durch die Dieselpreissteigerungen in Existenzgefahr zu geraten. Die weiteren Details für den Härtefallfonds werden gerade ausgearbeitet, um die Antragstellung so schnell wie möglich zu ermöglichen.