Die entscheidenden Obergrenzen der EU bei nationalen Finanzhilfen für Unternehmen in der Coronakrise werden deutlich angehoben. Mit diesem Schritt nimmt die Europäische Kommission eine der zentralen Forderungen des bdo auf. v, um massive Verluste abzufedern.
Damit wird vielen KMU der Weg eröffnet, die nationalen Hilfsprogramme der Bundesregierung gegen die Folgen der Coronakrise besser in Anspruch zu nehmen. Die bisherigen Obergrenzen für Finanzhilfen werden dabei mehr als verdoppelt. Die Laufzeit der neuen Regelung ist bis zum 31. Dezember 2021 gesetzt. bdo-Präsident Karl Hülsmann hatte in der letzten Woche in einem Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel gebeten, sich für eine solche Anhebung und Verlängerung einzusetzen.
Keine Deckelung bei 800.000 Euro
Das neue Temporary Framework für Staatshilfen sieht konkret vor, dass begrenzte Beihilfebeträge nicht mehr bei 800.000 Euro gedeckelt werden, sondern die Obergrenze auf 1,8 Mio. Euro steigt. Die Fixkostenhilfe wird von bislang 3 auf 10 Mio. Euro angehoben. Laut Europäischer Kommission können alle zurückzahlbaren Beihilfen (insbesondere Darlehen) in andere Beihilfeformen (z.B. Zuschüsse) umgewandelt werden. Die Grenze für diese Umwandlung wird aber auch bei 1,8 Mio. Euro liegen.
Die Busbranche in Deutschland erlebt in vielen Bereichen seit Monaten Stillstand. Es ist dringend notwendig, dass in dieser absoluten Notsituation die bestehenden Finanzhilfen der Bundesregierung auch wirklich bei den Unternehmen ankommen. Mit dem heute bekanntgegebenen Schritt der Europäischen Kommission wird ein wichtiger und von uns lange geforderter Beitrag zur Rettung der Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr geleistet. (bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard)
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