Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat als Bewilligungsbehörde des 170-Mio.-Euro-Bundesprogramms für die Bustouristik auf eine sehr hohe Fehlerquote bei der Antragstellung aufmerksam gemacht. Fehlerhafte Anträge würden zwar nicht abgelehnt, führten aber zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung. Da noch immer täglich Anträge eingehen, informiert das BAG über die häufigsten Fehler beim Ausfüllen der Anträge und bittet diese möglichst zu vermeiden. Die meisten Fehlerquellen sind:
- Das Kontrollformular fehlt ganz oder ist nicht unterschrieben
- Die Zahl der im Antragsformular angegebenen Einsatztage weicht von der in den Anhängen angegebenen Anzahl ab
- Die Umsatzsteuer ist nicht herausgerechnet worden
- Die Belege für Vorleistungskosten datieren auf 2018 oder 2020 (Rechnungs- und Zahldatum oder zumindest das Auftragsdatum müssen aus 2019 sein)
- Fahrzeug- und/oder Finanzierungsnachweise fehlen
- Eine Erläuterung für eingetragene Stehplätze fehlt (Stehplätze sind nur dann unschädlich, wenn mit einer Eigenerklärung rechtsverbindlich versichert wird, dass das Fahrzeug ausschließlich im Reiseverkehr unter Verwendung nur der Sitzplätze eingesetzt wurde)
Beachtet werden sollte, dass Vorleistungskosten für alle Reisebusse geltend gemacht werden können. Weitere Informationen finden Sie in der Ausfüllhilfe im Anhang.
Wichtiger Hinweis: Das BAG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft sind und weiterhin Anträge gestellt werden können.
Am 7. September wird der bdo in Bonn an einem weiteren Treffen mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesamts für Güterverkehr teilnehmen, um sich über die bislang gemachten Erfahrungen mit dem Antragsverfahren auszutauschen und erneut weitere Nachbesserungen des Programms zu fordern.
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