Mit einer Mehrheit im Deutschen Bundestag wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag der „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ angenommen und somit die Fortsetzung des sogenannten ÖPNV-Rettungsschirms beschlossen. Damit engagiert sich der Bund mit noch einmal 1 Mrd. Euro für die Unterstützung der ÖPNV-Unternehmen, die aufgrund der Coronapandemie massive Einnahmerückgänge verzeichneten, dabei aber weiter die Angebote für Fahrgäste aufrechterhielten. Bereits im Vorjahr stellte der Bund 2,5 Mrd. Euro dafür zu Verfügung. Die Mittel des Bundes sollen jeweils in gleicher Höhe von den Bundesländern ergänzt werden, um die Mobilität mit Bus und Bahn zu sichern.
Wir sind sehr froh, dass die Bundesregierung die besondere Bedeutung des ÖPNV für die Mobilität der Menschen in Deutschland erkannt hat und dessen Strukturen mit der Verlängerung des Rettungsschirm weiter schützt. (bdo-Präsident Karl Hülsmann)
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