Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“): Antragsstart ab 21. Januar

Die Antragsunterlagen für die Förderperiode 2021 stehen ab sofort auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung (eService-Portal) zur Verfügung.

Lebensrettend: der Abbiegeassistent. Die Förderperiode 2021 startet nun. (Foto: Bünnagel)
Lebensrettend: der Abbiegeassistent. Die Förderperiode 2021 startet nun. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Das Bundesverkehrsministerium setzt das Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) fort. Die Antragsunterlagen für die Förderperiode 2021 stehen ab sofort auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung (eService-Portal) zur Verfügung. Anträge können ab heute, 21. Januar 2021, 9 Uhr, gestellt werden. 

Die Antragsfrist läuft bis zum 15. Oktober. Die Richtlinie tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt – spätestens jedoch am 31. Dezember 2024. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Nähere Infos unter https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/AAS_2021/aas_2021_node.html