DRV erleichtert über Verlängerung der Überbrückungshilfe

Verband: Die Coronapandemie ist für die Reisewirtschaft Ende September noch nicht vorbei.

Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. (Foto: Pixabay/geralt)
Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III verlängert: Die sogenannten Überbrückungshilfe III Plus soll bis zum 30. September laufen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Damit können Reisebüros, Reiseveranstalter und die vielen anderen Unternehmen der Reisewirtschaft, die einen Umsatzeinbruch wegen der Coronapandemie nachweisen können, weiterhin große Teile ihrer Fixkosten ersetzt bekommen. 

Wir begrüßen die Verlängerung der Überbrückungshilfen III bis Ende September sehr. Leider konnten sich diejenigen, die die Hilfen bis Ende des Jahrs verlängern wollten, nicht durchsetzen. Es wäre wünschenswert gewesen, dieses Thema aus der Bundestagswahl herauszuhalten. Klar ist doch, dass die Coronapandemie im September noch nicht beendet sein wird und die wirtschaftliche Notlage der Reisewirtschaft auch nicht. Aller Voraussicht nach werden wir dieses Jahr mit etwa 40 % des Umsatzes aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 abschließen können. Die Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 bleiben also hoch. Hier sind Hilfen bis Ende des Jahrs und höchstwahrscheinlich bis ins nächste Jahr hinein unerlässlich, um die Vielfalt unserer Urlaubswelt zu erhalten. (DRV-Präsident Norbert Fiebig)

Neu: Restart-Prämie

Die bisherigen Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Das sei aus Sicht der Reisewirtschaft hilfreich und zu begrüßen, so der DRV: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhielten nach Angaben des BMWi wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Ihnen wird auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 % gewährt. Im August beträgt laut BMWi der Zuschuss noch 40 % und im September 20 %. Nach September 2021 wird den Angaben zufolge kein Zuschuss mehr gewährt.