Im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt wird das Deutschlandticket ab Januar 2024 voraussichtlich nicht mehr in Regional- und Stadtbussen gelten. Der Stendaler Kreistag beschloss, das Ticket im kommenden Jahr nicht zu bezuschussen. Züge der Deutschen Bahn sind davon nicht betroffen. Grund ist der Streit mit dem Bund um die Finanzierung. Der Deutsche Landkreistag warnt, dieser erste Fall von Verweigerung könne Schule machen.
In der Begründung (Beschlussvorlage) heißt es:
Die stendalbus GmbH beabsichtigt, für das Jahr 2024 eine durchschnittliche prozentuale Tariferhöhung von 14,83 % durchzuführen. Infolgedessen darf bei der Beantragung eines finanziellen Ausgleichs beim Land Sachsen-Anhalt nur eine Steigerungsrate von 8 % zu Grunde gelegt werden. Dies führt dazu, dass ein Ausgleich über die Richtlinie „Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2024“ nicht zu 100 % gewährt wird und für 2024 ein Eigenanteil durch den Landkreis Stendal zu tragen ist. Bei einer Anerkennung des Deutschlandtickets bis zum 30.4.2024 wird der Landkreis Stendal voraussichtlich eigene Mittel in Höhe von 40.000 Euro zusätzlich zur Verfügung stellen müssen.
Anwendungsbefehle nötig
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es wäre, dass die Länder über Anwendungsbefehle die Anerkennung des Deutschlandtickets regeln, so wie bislang nur in Thüringen geschehen. Der bdo hat zwischenzeitlich festgestellt, dass weder ein verbindlicher Rechtsrahmen besteht noch die Länder flächendeckend in der Lage sind, die zweite Stufe derEinnahmenaufteilungsverfahren (EAV) durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Verlängerung der ersten Stufe vermutlich als alternativlos. Für die Unternehmen hat diese Entscheidung nur eine untergeordnete Rolle, da ihre Finanzierung über den Rettungsschirm weiter abgesichert ist und die zweite Stufe ohnehin nur für den Ausgleich zwischen den Ländern erheblich ist.
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