Corona: Soforthilfen von Bund & Ländern

Die Bundesregierung hat ihr Hilfspaket verabschiedet, um die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen so gut wie möglich abzumildern. Auch die Bundesländer schütten finanzielle Hilfen aus, ein Überblick.

Bund und Länder wollen im Angesicht der Corona-Krise schnelle finanzielle Hilfen ausschütten. (Foto: pixabay)
Bund und Länder wollen im Angesicht der Corona-Krise schnelle finanzielle Hilfen ausschütten. (Foto: pixabay)
Martina Weyh
(erschienen bei Transport von Christine Harttmann)

Das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung richtet sich an Solo-Selbstständige und kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern – gerechnet in Vollzeitstellen. Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten können aus dem Fördertopf eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit maximal zehn Vollzeitstellen erhalten maximal 15.000 Euro. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, sollen damit insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, wie zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten.

Diese Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sofern  Vermieter ihre Miete um mindestens 20 Prozent reduzieren, kann der dann gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Die Soforthilfen haben ein Volumen von 50 Milliarden Euro und stehen seit Montag, 30. März, zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Selbstständige und Unternehmen, die wirtschaftlich als Unternehmen am Markt tätig sind. Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Gestellt werden können die Anträge noch bis spätestens 31. Mai 2020.

Grundsätzlich darf der Zuschuss mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kombiniert werden. Allerdings muss eine Überkompensation zurückgezahlt werden. Und auch wenn der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig ist, wird er bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Nur wenn das Unternehmen 2020 einen Gewinn erwirtschaftet, wird auch auf den Zuschuss die Steuer erhoben.

Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt über das jeweilige Bundesland. Dort können die Unternehmen gegebenenfalls gleich auch einen Antrag auf Landesfördermittel stellen, mit denen die Bundesförderung oft noch aufgestockt werden kann.

Baden-Württemberg

  • bis 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 15.000 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige)
  • bis 30.000 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige).

Bayern

  • bis 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 15.00 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige),
  • bis 30.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige)
  • bis 50.000 Euro (bis zu 250 Erwerbstätige).

Berlin

Das Programm ist bis zum 6. April zunächst ausgesetzt.

Brandenburg

  • bis 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 15.000 Euro (bis zu 15 Erwerbstätige),
  • bis 30.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige),
  • bis 60.000 Euro (bis zu 100 Erwerbstätige).

Bremen und Bremerhaven

bis 5.000 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz)

Hamburg

  • bis 2.500 Euro (Soloselbstständige)
  • bis 5.000 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige)
  • bis 25.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige),
  • bis 30.000 Euro (bis zu 250 Erwerbstätige).

Hessen

  • bis 10.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 20.000 (bis zu 10 Erwerbstätige)
  • bis 30.000 (bis zu 50 Erwerbstätige).

Mecklenburg-Vorpommern

  • bis 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 15.000 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige)
  • bis 25.000 Euro (bis zu 24 Erwerbstätige)
  • bis 40.000 Euro (bis zu 49 Erwerbstätige)
  • bis 60.000 Euro (bis zu 100 Erwerbstätige).

Niedersachsen

  • bis 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 15.000 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige)
  • bis 20.000 Euro (bis zu 30 Erwerbstätige)
  • bis 25.000 Euro (bis zu 49 Erwerbstätige).

Nordrhein-Westfalen

  • bis 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 15.000 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige)
  • bis 25.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige).

Rheinland-Pfalz

  • Sofortdarlehen bis 10.000 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige)
  • Sofortdarlehen bis zu 30.000 Euro plus Zuschuss 9.000 Euro (bis 30 Erwerbstätige)

Saarland

Hat derzeit kein eigenes Förderprogramm

Sachsen

Der Freistaat gewährt ein zinsloses Liquiditätshilfedarlehen von 5.000 Euro zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren.

Sachsen-Anhalt

  • bis 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 15.000 Euro (6 bis 10 Erwerbstätige)
  • bis 20.000 Euro (11 bis 25 Erwerbstätige)
  • bis 25.000 Euro (26 bis 50 Erwerbstätige).

Schleswig-Holstein

Zusätzlich zu den Bundesmitteln gibt es Darlehensprogramme für betroffene Unternehmen.  

Thüringen

  • bis 5.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
  • bis 10.000 Euro (6 bis10 Erwerbstätige)
  • bis 20.000 EUR (11 bis 25 Erwerbstätige)
  • bis 30.000 Euro (26 bis 50 Erwerbstätige)