Die Corona-Überbrückungshilfe im Detail

Wie berichtet hat der Bund den Weg für die Beihilfen für kleine und mittelständische Betriebe freigemacht.

Ab 24. Juli könnten die ersten Mittel aus der Corona-Überbrückungshilfe des Bunds fließen. (Foto: Pixabay/geralt)
Ab 24. Juli könnten die ersten Mittel aus der Corona-Überbrückungshilfe des Bunds fließen. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Hier die wichtigsten Fördermodalitäten im Überblick: 

  • Voraussetzung ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 % zurückgegangen ist
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen 
  • Die Abwicklung für alle Antragsteller übernehmen Träger in den Ländern 
  • Die Antragstellung ist ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer digital möglich. Dieser muss den Umsatzeinbruch und die förderfähigen Betriebskosten bestätigen
  • Die maximale Höhe der Hilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate
  • Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate 
  • Bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate
  • In begründbaren Ausnahmefällen können diese Höchstgrenzen nach der Beschäftigtenzahl überschritten werden, z.B. wenn die Überbrückungshilfe auf Basis der erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch läge wie der maximale Erstattungsbetrag 
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können sich seit 8. Juli für die Antragsplattform des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und dort ab 10. Juli die Anträge stellen
  • Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge in den Ländern soll ab dem 20. Juli möglich sein, die Auszahlung der Hilfsgelder könnte ab dem 24. Juli folgen