Kein Anspruch auf Entschädigungen bei Corona-Flugausfällen

Der Verband der Vertreter für Fluggastrechte (APRA) wertet Flugprobleme wegen der Virusepidemie als außergewöhnliche Umstände.

Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden alle APRA-Mitglieder konsequent ablehnen. (Foto: Lufthansa)
Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden alle APRA-Mitglieder konsequent ablehnen. (Foto: Lufthansa)
Claus Bünnagel

Normalerweise haben Passagiere bei Flugausfällen oder -verspätungen unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Dies gilt jedoch nur, wenn dieses Flugproblem in dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Airline lag. Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden jedoch alle APRA-Mitglieder konsequent ablehnen.

Beförderungspflicht bleibt bestehen

Dennoch stehen die Airlines weiterhin in der Beförderungspflicht und müssen ihren Passagieren die Ticketkosten bei Flugausfällen ersetzen oder eine Alternativbeförderung ermöglichen. Stranden Passagiere über Nacht an einem Airport, haben diese zudem u.a. Anspruch auf die Unterbringung in einer Unterkunft sowie die Beförderung dorthin.

Unsere Mitglieder haben bereits proaktiv damit begonnen, Entschädigungen für Fluggäste im Zusammenhang mit Covid-19 abzulehnen. Fluggäste sind sehr schutzbedürftige Verbraucher. Es ist unsere Mission, sie zu verteidigen, wenn sie rechtswidrig behandelt werden. Dennoch finden wir es wichtig, stets realistisch vernünftig zu denken. Rechtsklarheit und -sicherheit sind in der gegenwärtigen Situation von größter Bedeutung. Unserer Ansicht nach ist die aktuelle Corona-Krise mittlerweile eindeutig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften und sollte daher rechtlich als außergewöhnlicher Umstand eingestuft werden. Wir bewerten Ansprüche von Fall zu Fall, helfen den Passagieren mit einer unkomplizierten Durchsetzung ihrer Rechte. Dadurch entlasten wir auch die Fluggesellschaften, da wir nur wirklich entschädigungsberechtigte Forderungen an diese weiterleiten. Von überforderten Rechtssystemen, verwirrten Passagieren und frustrierten Airlines profitiert schließlich niemand. Wir möchten betonen, dass ein solider Rahmen der Fluggastrechte heute entscheidender denn je ist. Einige Fluggesellschaften haben bereits klargestellt, dass die aktuelle Krise die Konsolidierung innerhalb der Luftfahrtindustrie vorantreiben wird und einige kleinere Airlines ihren Betrieb vermutlich aufgeben werden. Dadurch werden Verbraucher mittelfristig eine geringere Auswahl an Airlines haben und aufgrund dieser oligopolähnlichen Situation mit höheren Preisen konfrontiert sein. Wir werden weiterhin eng mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten und darauf vertrauen, dass sie diese Krise angemessen bewältigt wird und die Passagiere auch in Zukunft im Zentrum der Interessen aller Luftfahrtvertreter stehen. (APRA Präsidentin Adeline Noorderhaven)

Über die APRA

Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) wurde 2017 gegründet, um eine einheitliche Stimme zum Schutz von Fluggästen auf europäischer Ebene zu schaffen. Die APRA hat sich zum Ziel gesetzt, Fluggäste einen maximalen Schutz zu gewährleisten. Der Verband führt einen aktiven konstruktiven Dialog mit den europäischen und nationalen Institutionen sowie mit Fluggesellschaften, Flughäfen, nationalen Durchsetzungsstellen und anderen wichtigen Interessengruppen. Die APRA bietet eine Kombination aus soliden Daten, eingehenden Analysen und kollektivem Know-how, um die politischen Entscheidungsträger zu informieren und das Interesse der europäischen Fluggäste zu fördern. In der APRA sind AirHelp, EUclaim und Reclamador versammelt.