Werbung mit Sternen ohne gbk-Siegel untersagt

Gericht sieht wettbewerbswidrige Täuschung des Verbrauchers
Redaktion (allg.)
Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 10. September (Az: 7 III O 13/04) hat das Landgericht Saarbrücken in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren einem saarländischen Busunternehmer verboten, mit der Angabe zu werben, über "Vier-Sterne-Busse" zu verfügen. Die Firma hat die Busse nicht bei der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) zertifzieren lassen, sondern den Standard selbst festgelegt und die Busse mit Sterne-Symbolen versehen. Darin sieht das Gericht eine wettbewerbswidrige Täuschung des Verbrauchers. "Trittbrettfahrern, die die Kosten und Mühen einer wirklichen Gütesicherung scheuen und statt dessen in täuschender Weise auf eine Eigenschätzung ausweichen, wird mit diesem Urteil ein Riegel vorgeschoben", kommentierte Hans-Frieder Schönheit, Tourismusexperte und stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale den Gerichtsbeschluss.