Das Konjunkturpaket der Bundesregierung im Detail

Hier eine Übersicht der Maßnahmen, gerade in Hinsicht der Punkte, die Busunternehmen betreffen.

Auch der Busbranche hat die Bundesregierung im Konjunkturpaket umfangreiche Mittel zur Bewältigung der Coronakrise zugewiesen. (Foto: Pixabay/geralt)
Auch der Busbranche hat die Bundesregierung im Konjunkturpaket umfangreiche Mittel zur Bewältigung der Coronakrise zugewiesen. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Einige zentrale Punkte des umfangreichen „Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“, auf den sich der Koalitionsausschuss am Mittwoch geeinigt hat, sind: 

1. In Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 % gesenkt (Finanzbedarf ca. 20 Mrd. Euro). 

2. Die EEG-Umlage wird aufgrund eines coronabedingt hohen Anstiegs in 2021 auf 6,5 ct/kWh und in 2022 auf 6,0 ct/kWh festgeschrieben (Finanzbedarf ca. 11 Mrd. Euro). 

3. Der steuerliche Verlustrücktrag wird – gesetzlich – für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Coronarücklage (Finanzwirkung: Verschiebungseffekt 2 Mrd. Euro, davon 1 Mrd. Euro Bund). 

4. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 % Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt (Finanzwirkung: Vorzieheffekt rund 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. Euro für den Bund). 

5. Zur Sicherung der Existenz von KMU werden für coronabedingten Umsatzausfall Überbrückungshilfen aufgelegt. Ihr Volumen wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August und branchenübergreifend gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze coronabedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. 

6. Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen, da durch die Coronapandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Mrd. Euro in 2020 (Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro). Weitere 2,5 Mrd. Euro werden, laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, von den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Damit wurde die Forderung von bdo und VDV in der Höhe übernommen. 

7. Der Bund investiert in ein „Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungsprogramm“, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offensteht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt (Finanzbedarf: 1,2 Mrd. Euro). 

Nach einer ersten Einschätzung sind wesentliche Forderungen der Busbranche erfüllt und stellen die Beschlüsse als Ganzes ein brauchbares Rahmenkonzept für wirksame, schnelle Entlastungen der Betriebe dar.