Fragen zur ÖPNV-Finanzierung bleiben offen

Nahverkehr im ländlichen Raum braucht Planungssicherheit
Redaktion (allg.)

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume verabschiedet. Darin spielt auch die zukünftige Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), speziell der Nahverkehr im ländlichen Raum, eine wichtige Rolle.

Die Bundesregierung bezeichnet in ihrem Bericht den Ausbau und Erhalt der kommunalen Verkehrsinfrastruktur als Kernaufgabe der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Außerdem kündigt sie an, im Zuge einer besseren Verknüpfung der einzelnen Verkehrsmittel, eine optimierte Ausschöpfung der Finanzierungsgrundlagen im Rahmen von 21 Modellvorhaben bis zum Jahr 2014 testen zu wollen.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt den vorliegenden Bericht. Gleichzeitig weist der Verband aber darauf hin, dass auch die Zukunft des Nahverkehrs im ländlichen Raum maßgeblich von einer angemessenen und erforderlichen finanziellen Ausstattung des ÖPNV insgesamt abhängig sei. „Der Bericht ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, weil sich die Bundesregierung darin ausdrücklich zu ihrer Verantwortung bei der Sicherstellung von Mobilität im ländlichen Raum bekennt. Zudem werden die aktuellen Herausforderungen im ÖPNV aufgezeigt und benannt, was wir sehr begrüßen.

Dennoch bleiben die Fragen nach der zukünftigen ÖPNV-Finanzierung weiter unbeantwortet“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Es sei zwar positiv, dass verschiedene, zukunftsfähige Modellvorhaben auch im ÖPNV getestet werden sollen, so der VDV, betont aber „Dennoch ist hier aus Branchensicht auch Vorsicht geboten, denn Optimierung von Finanzierungsgrundlagen darf natürlich nicht bedeuten, dass am Ende weniger Geld für den Nahverkehr vor Ort zur Verfügung steht“, erklärt Wolff.

Der Verband appelliert daher erneut an die Bundesregierung, die Finanzmittel aus dem Entflechtungsgesetz für den Zeitraum bis einschließlich 2019 auf dem bisherigen Niveau weiterzuführen. „Die ÖPNV-Unternehmen benötigen außerdem Planungssicherheit für Investitionen. Deshalb müssen Bund und Länder noch in diesem Jahr eine zukunftsfähige Anschlussregelung für das Entflechtungsgesetz nach 2019 finden“, so Wolff abschließend.