Versicherungskosten: HDN und HDNA helfen unbürokratisch

In Coronazeiten bietet der Versicherungskonzern aus Bochum seinen Mitgliedern befristete Hilfsmaßnahme rund um abgemeldete Fahrzeuge.

Hilfe in der Not bieten Busunternehmen die Bochumer Versicherer HDA und HDNA. (Foto: Pixaby/geralt)
Hilfe in der Not bieten Busunternehmen die Bochumer Versicherer HDA und HDNA. (Foto: Pixaby/geralt)
Claus Bünnagel

Die Phase des zweiten Lockdowns verschärft die ohnehin angespannte Lage der HDN- und HDNA-Mitglieder nochmals. Das Umlagesystem von HDN und HDNA kann in dieser Phase wertvolle Dienste leisten. Der Versicherungskonzern möchte nun seinen Mitgliedern erneut unbürokratische Hilfe bieten.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung

KOM: Für die Haftpflichtversicherung wird bei Bussen die Betriebsleistung als maßgebliche Berechnungsgrundlage herangezogen. Sollten Busunternehmen also ihre Fahrzeuge nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang einsetzen können, wird dies durch das Umlagesystem in der Haftpflichtversicherung automatisch ohne Abmeldung der Fahrzeuge berücksichtigt.

In der Kaskoversicherung

KOM und 9-Sitzer: In der Kaskoversicherung ist der Anmeldezeitraum für die zu erbringende Umlage maßgeblich. Wenn Busunternehmen hier eine Anpassung wünschen, besteht die Möglichkeit, den bestehenden Kaskoversicherungsschutz in eine Ruhekaskoversicherung umzuwandeln. Normalerweise ist hierfür Voraussetzung, dass das Fahrzeug stillgelegt bzw. amtlich außer Betrieb gesetzt und abgemeldet wird. Angesichts der erneut belastenden Umstände akzeptiert der Versicherer jedoch wiederum ausnahmsweise die Begründung einer Ruhekaskoversicherung ohne amtliche Abmeldung.

Befristete Hilfsmaßnahme

Der Verzicht auf die amtliche Abmeldung bei Begründung der Ruhekaskoversicherung ist als Hilfsmaßnahme vom 18. Januar bis zum Ablauf des 11. April 2021 befristet. Als weiteres Entgegenkommen verbleiben alle Fahrzeuge, die in diesem Zeitraum in die Ruhekaskoversicherung überführt wurden, auch darüber hinaus in diesem Versicherungsstatus und werden nicht automatisch in den ursprünglich bestehenden Voll- oder Teilkaskoversicherungsschutz zurücküberführt.

HDN und HDNA möchten ihre Mitglieder daran erinnern, dass die Fahrzeuge, die wieder bewegt werden und zum Einsatz kommen sollen, im Vorfeld durch entsprechende Ummeldung eigenverantwortlich wieder in den entsprechenden Kaskoversicherungsstatus zu überführen, um den erforderlichen Voll- oder Teilkaskoversicherungsschutz wiederherzustellen.