Der LBO veröffentlicht regelmäßig zu Beginn eines Jahrs einen Kostenindex, der die Erhöhungen bei den privaten bayerischen Omnibusunternehmen im Vergleich zum Vorjahr abbildet. Der zuletzt im Februar 2021 vom LBO herausgegebene Kostenindex 2020 bildet die Erhöhung von 2019 auf 2020 ab. Im laufenden Jahr 2021 sind diverse Sondereffekte bei relevanten Kosten für das private bayerische Omnibusgewerbe eingetreten, die Unternehmen bei Preisverhandlungen im Jahr 2021 bzw. bei Preisanpassungen zum 1.1.2022 berücksichtigen sollten. Dies sind:
- Mehrkosten aufgrund der Einführung der CO2-Steuer sowie gestiegener Ölpreise aufgrund der Coronapandemie
- Mehrkosten beim Personal aufgrund des neuen Tarifabschlusses für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes
Dieselpreis um fast 21 % gestiegen
So stieg der Dieselpreis für Großverbraucher alleine in den ersten neun Monaten des Jahrs 2021 im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2020 um fast 21 %. Zudem wird die CO2-Steuer in den nächsten Jahren stetig steigen. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz legt bis 2025 die Preise für die Emissionszertifikate fest. Ab 2026 werden die Emissionszertifikate versteigert, für 2026 gilt noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2, ab 2027 soll sich der Preis dann frei am Markt bilden.
Die Zusatzkosten je Liter Diesel (brutto inkl. 19 % MwSt.) betragen dann:
- 2021 (25 €/Tonne CO2): 7,95 Cent
- 2022 (30 €/Tonne CO2): 9,53 Cent
- 2023 (35 €/Tonne CO2): 11,13 Cent
- 2024 (45 €/Tonne CO2): 14,30 Cent
- 2025 (55 €/Tonne CO2): 17,48 Cent
- 2026 (55-65 €/Tonne CO2): 17,48 bis 20,66 Cent
Gerade im Hinblick auf längerfristige Verträge sollten betroffene Unternehmen entweder eine Preisgleitklausel vereinbaren oder aber die Zusatzkosten bei der Kalkulation mit berücksichtigen, empfiehlt der LBO.
Personalkosten: Anstieg um 2,85 bis 3,12 %
Die Personalkosten erhöhten sich ab 1.4.2021 um durchschnittlich 2,85 bis 3,12 %, da der neue Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes von LBO und Verdi in Kraft getreten ist. Zum 1.1.2022 erhöhen sich die Löhne um weitere 1,8 %, zum 1.1.2023 um 3,0 %. Zudem wird ab 1.1.2022 eine neue Lohngruppe für langjährig Beschäftigte (ab dem 10. Beschäftigungsjahr) eingeführt. Für diese neue Lohngruppe beträgt die Erhöhung 3,12 %.
Mindestlohn steigt deutlich
Im Hinblick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen sollten Betriebe in jedem Fall auch den gesetzlichen Mindestlohn im Blick haben, insbesondere, wenn geringfügig Beschäftigte eingesetzt werden. Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 Euro. Die Mindestlohnkommission hat für 2022 bereits eine Erhöhung auf 9,82 Euro (ab 1.1.2022) bzw. 10,45 Euro (ab 1.7.2022) beschlossen. Medienberichten zu Folge soll der gesetzliche Mindestlohn aber bereits in 2022 auf 12 Euro erhöht werden. Auch die Minijobgrenzen sollen angehoben werden – auf 520 Euro.
Je nachdem, wann eine Preiserhöhung geplant ist, sollten die vorgenannten Sondereffekte für 2021 und 2022 bei der Kalkulation in jedem Fall berücksichtigt werden.
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