Pauschalreiserecht: Wann besteht Insolvenzabsicherungspflicht?

Hier eine kurze Übersicht über die geltenden Regelungen.

Gesetzlich ist eine Insolvenzabsicherung über eine Versicherung oder das Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts möglich. (Foto: Pixabay/geralt)
Gesetzlich ist eine Insolvenzabsicherung über eine Versicherung oder das Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts möglich. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme mit Insolvenzversicherern stellt sich die Frage, ob eine Pauschalreise auch ohne eine Insolvenzabsicherung angeboten und durchgeführt werden darf. 

Gemäß § 651r BGB ist eine Insolvenzabsicherung immer dann Pflicht, wenn…

  • vor Beendigung der Reise Zahlungen vom Reisenden verlangt und angenommen werden oder… 
  • …die Beförderung des Reisenden Bestandteil des Pauschalreisevertrages ist. 

Tagesfahrten: Keine Pflicht zur Insolvenzabsicherung

Wenn der Pauschalreisevertrag also auch die Beförderung der Reisegäste umfasst (was meistens der Fall ist), kann die Insolvenzabsicherungspflicht nicht umgangen werden, indem keine Anzahlung verlangt wird. Für Tagesfahrten besteht hingegen keine Pflicht zur Insolvenzabsicherung. Das gilt auch für Mietomnibusverkehre. 

Hinweis: Gesetzlich ist eine Absicherung über eine Versicherung oder ein Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts (z.B. Bankgarantie oder Bürgschaft) möglich (§651r II 1 Nr. 2 BGB). Die Bankvariante ist in Deutschland in der Praxis unüblich, wäre aber statthaft, wenn die Hausbank mitspielt.