Die Bundesregierung hat heute einen neuen und weitergehenden Schutzschirm für den Mittelstand beschlossen: Der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 und bis 50 Mitarbeitern schließt eine bislang noch bestandene Lücke. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt laut Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 – maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern undmaximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Der Zinssatz beträgt aktuell 3 % mit Laufzeit zehn Jahre. „Besonders hilfreich ist es, dass die Bank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW erhält, abgesichert durch eine Garantie des Bundes“, kommentierte DRV-Präsident Norbert Fiebig.
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