Seit dem 1. Januar 2020 muss auf Fernbuslinien die Möglichkeit geschaffen sein, mit barrierefreien Bussen das Ziel zu erreichen. In dem unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf Grundlage eines Forschungsprojekts realisierten Handbuch zur Barrierefreiheit im Fernlinienverkehr sind alle wichtigen Informationen für Nutzer, Betreiber und Planer in den drei Themenfeldern Fahrzeuge, Infrastruktur und Betrieb zusammengefasst.
Maßnahmen am und im Bus
Motorisch eingeschränkte Personen sind beim Ein- und Ausstieg oft auf Hilfe angewiesen. Flach gehaltene Stufen und richtig angebrachte Handläufe kommen den Bedürfnissen von Menschen mit Gehbehinderungen entgegen, Rampe oder Hublift erleichtern Rollstuhlfahrern den Einstieg. In jedem Bus sind zwei Plätze vorgesehen, die für Rollstühle geeignet sind. Piktogramme vereinfachen die Orientierung außerhalb und innerhalb des Busses. Fahrer können per Anforderungstaster kontaktiert werden.
Barrierefreie Infrastruktur
Schrittweise realisiert wird die Errichtung einer ebenfalls barrierefreien Infrastruktur, um die Erreichbarkeit von Fernbussen zu gewährleisten. Bisher sind reguläre Haltestellen und Fernbusbahnhöfe erst teilweise barrierefrei gestaltet, also beispielsweise mit entsprechenden Wartezonen und sanitären Anlagen ausgestattet. Eine flächendeckende Verbesserung der Situation an Haltepunkten wie Rast- oder Autohöfen ist wünschenswert. Für die Buchung sowie die Informationsvermittlung vor und während der Fahrt stehen regulär sowohl visuelle als auch akustische Kommunikationswege zur Verfügung.
Vorschläge zur Änderung der UN/ECE-Regelung 107
Es wird erwartet, dass das Handbuch zur zügigen Verbreitung zielführender Lösungen in den Bereichen Fahrzeuge, Infrastruktur und Betrieb beiträgt. Die aktuell für Deutschland geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit von Bussen, die im Fernbuslinienverkehr eingesetzt werden, könnten künftig auch auf europäischer Ebene relevant sein. Auf der Grundlage des BASt-Projekts hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits konkrete Vorschläge zur Änderung der UN/ECE-Regelung 107 eingereicht.
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