Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge ab 2024

Die EU-Kommission hat die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts ab 1. Januar 2024 angepasst. Das hat große Auswirkungen auf die Busbeschaffung.

Gerade bei der Beschaffung teurer E-Busse wird eine europaweite Ausschreibung künftig wohl obligatorisch. (Foto: Bünnagel)
Gerade bei der Beschaffung teurer E-Busse wird eine europaweite Ausschreibung künftig wohl obligatorisch. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Ab 1. Januar 2024 werden die Schwellenwerte angepasst. Die neuen Werte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 der Europäischen Kommission vom 15.11.2023 veröffentlicht.

Anwendungsbereich ab 1.1.2024

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (bislang: 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen
    – zentrale Regierungsbehörden: 143.000 Euro (140.000 Euro)
    – übrige öffentliche Auftraggeber: 221.000 Euro (215.000 Euro)

Konzessionen (2014/23/EU): 5.538.000 Euro (5.382.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (431.000 Euro)

Fahrzeugbeschaffung: Ausschreibungen bei Auftragswert größer 443.000 Euro zwingend

Das EU-Vergaberecht kommt nur für öffentliche Aufträge zur Anwendung, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschreitet. Sektorenauftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind auch privatrechtliche Unternehmen, die auf dem Gebiet des Verkehrs tätig sind.

Bei der Beschaffung von Fahrzeugen bedeutet dies z.B., dass Verkehrsunternehmen, die Linienverkehre nach § 42 PBefG betreiben, ab 1.1.2024 beim Kauf von überwiegend im Linienverkehr einzusetzenden Omnibussen ihren Lieferauftrag europaweit ausschreiben müssen, wenn der Auftragswert 443.000 Euro übersteigt und für die Fahrzeuge öffentliche Fördermittel (Busförderung) nach der RZ-ÖPNV beantragt werden.