Zum mittlerweile vierten Mal hat sich die Branche zum runden Tisch Fachpersonalmangel getroffen – rund 50 Praktikerinnen und Praktiker aus den Bereichen Spedition, Logistik, Bustouristik, ÖPNV, Fahrschulen und Ausbildungsstätten aus ganz Deutschland folgten erneut der Einladung von Henning Rehbaum, CDU-Bundestagsabgeordneter, ehemaliger Busunternehmer und Verkehrsexperte in seiner Partei.
„Der akute Fahrermangel wächst sich, wenn er nicht auch politisch bekämpft wird, zu einem riesigen volkswirtschaftlichen Problem aus. Unser Auftrag als Opposition ist, der Regierung Vorschläge zu liefern, wie wieder mehr Menschen den Fahrerberuf ergreifen!“, mahnte Rehbaum auf der Veranstaltung.
Anlass für das neuerliche Treffen der bundesweiten Expertenrunde, die seit nunmehr zwei Jahren tagt, waren Entwürfe der Bundesregierung zur Reform der Berufskraftfahrerausbildung. Diese sieht u.a. einen Ausbau digitaler Lernangebote und mehr Fremdsprachen für die Berufskraftfahrerprüfung vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben in der Runde ihre Einschätzung zu den Reformplänen und ihrer Wirksamkeit gegen den Fahrermangel in Deutschland ab.
Lob und Nachbesserungsforderungen
Hartmut Reinberg-Schüller, Leiter des Fachbereichs Betrieb ÖPNV / Arbeits- und Verkehrsmedizin beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), begrüßte die Pläne, digitalen Unterricht bei der Ausbildung der Fahrerinnen und Fahrer zu ermöglichen und ukrainischen Fahrerinnen und Fahrern die Möglichkeit zu geben, einen Ersatznachweis für ihre Berufsqualifikation zu erwerben.
Nach Ansicht von Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen (bdo), ist es jedoch wichtiger, „noch das anzusprechen, was in den Änderungen nicht enthalten ist“. Leonard fragte, warum es weiterhin nicht möglich sei, die Berufskraftfahrerqualifikation in den Sprachen abzulegen, in denen auch der Führerschein gemacht werden kann.
Ungerecht gegenüber anderen europäischen Ländern sei die immer noch zu hohe Pflichtstundenzahl beim Busführerschein, auch angesichts des immer größer werdenden Fahrlehrermangels. Ein Viertel der Lerninhalte der Berufskraftfahrerqualifikation und des Führerscheins würden sich überschneiden, was aber mit den Vorschlägen der Bundesregierung nicht angegangen werde.
Und auch Jens Pawlowski, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), kritisierte, dass sich die Bundesregierung erst jetzt, nach zwei Jahren Regierungszeit, bewege. Seinem Verband fehlten Impulse, um bürokratische Hürden bei der Aus- und Weiterbildung abzubauen.
„Warum können Lkw-Fahrer einen Sehtest nicht auch beim Optiker machen, sondern müssen weiterhin zum Augenarzt? Warum brauchen anerkannte Bildungseinrichtungen jetzt zusätzlich die Genehmigung der zuständigen Behörden, um digitalen Unterricht anbieten zu können?", so Pawlowski.
Mit der geplanten Reform könnten ukrainische Fahrer zwar eine Nachqualifizierung absolvieren, bekämen aber nicht automatisch die für die Ausübung des Fahrerberufs ebenfalls notwendige Fahrerkarte.
Björn Plaas, Geschäftsführer der DEULA Westfalen-Lippe, berichtete aus der Praxis einer Ausbildungsstätte für Fahrerberufe. Für ihn gibt es noch einige offene Fragen in der konkreten Umsetzung der formalen Anforderungen an den digitalen Unterricht, wobei er auf den grundsätzlich hohen bürokratischen Aufwand hinwies. Die digitale Ausbildung biete Chancen zur Flexibilisierung und damit eine gute Ergänzung aus Sicht der Fahrer und der Unternehmen. Eine gute, praxisnahe und auf den persönlichen Austausch zwischen den Fahrern ausgerichtete Präsenzausbildung könne seiner Einschätzung nach dadurch jedoch nicht ersetzt werden.
Tatjana Kronenbürger, Leiterin Qualifikation und Berufliche Bildung beim DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V., hält es für die Fachkräftegewinnung für dringend erforderlich, dass Speditions- und Logistikunternehmen zukünftig auch solche Berufskraftfahrer aus Drittstaaten beschäftigen können, die ihre Berufskraftfahrerqualifikation in einem Drittstaat erworben haben. Für eine Umsetzung in Deutschland sei jedoch leider zunächst eine Änderung des EU-Rechts erforderlich. Es bleibt noch viel zu tun, resümierte sie.
Einig war sich die Expertenrunde auch darüber, dass der Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine über 2025 hinaus verlängert werden soll. Nachdem die EU den Mitgliedstaaten bereits im Sommer 2022 erlaubt hatte, Ausnahmeregelungen für ukrainische Fahrer zu schaffen, habe die Bundesregierung erst jetzt die nationale Umsetzung vorgelegt. Bis zu ihrem Auslaufen im Jahr 2025 werde die Regelung jedoch kaum Wirkung entfalten können, befürchten die Branchenvertreter.
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