bdo: Potenzial an Fahrern aus Drittstaaten bleibt ungenutzt
Bei dem massiven Mangel an Fahrpersonal im Omnibusgewerbe kommt der Fachkräftezuwanderung – insbesondere aus Drittstaaten − eine immer größere Bedeutung zu. Doch selbst gut ausgebildete Busfahrer mit langer Berufserfahrung aus Drittstaaten gelten aktuell nicht als Fachkräfte, da sie keinen EU-Führerschein und keine EU-Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen können. Damit dürfen geeignete Bewerber aus Drittstaaten bislang nicht am beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) teilnehmen.
Verkehrswende gefährdet
Dieser Zustand soll auch durch den vorliegenden Regierungsentwurf nicht geändert werden. § 24a Abs. 2 BeschV, der den Zuzug von Busfahrpersonal eigentlich erleichtern soll, laufe damit ins Leere, kritisiert der bdo. Interessierte, qualifizierte und arbeitswillige Fahrerinnen und Fahrer aus Drittstaaten gingen dem Markt verloren.
Obwohl der Beruf Busfahrer/in von der Bundesagentur für Arbeit offiziell als Mangelberuf geführt wird, verhindert die aktuelle Gesetzeslage den dringend notwendigen Zuzug von Fahrpersonal aus Drittstaaten. Für die Busbranche sind zeitnahe Reformen jetzt unerlässlich, sonst bleibt nicht nur die Verkehrswende auf der Strecke. (bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard)
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