Verschärfte Einreisebeschränkungen in Europa

Hier eine Übersicht der neuen Bestimmungen in Belgien, Finnland, den Niederlanden und Norwegen.

Reisen in immer mehr europäische Staaten ist praktisch unmöglich oder mit hohen Auflagen versehen. (Foto: Pixabay/Andras Barta)
Reisen in immer mehr europäische Staaten ist praktisch unmöglich oder mit hohen Auflagen versehen. (Foto: Pixabay/Andras Barta)
Claus Bünnagel

Belgien

Seit dem 27. Januar bis 1. März 2021 gelten in Belgien Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs. Reisen zu touristischem Zweck oder „nicht-essentielle“ Reisen nach Belgien und aus Belgien sind in diesem Zeitraum verboten. 

Ausnahmen vom Einreiseverbot 

  • zwingende familiäre Gründe 
  • medizinische Gründe 
  • Studiengründe
  • Einwohner von Grenzregionen (Fahrten im Rahmen des täglichen Lebens für Aktivitäten, die in Belgien erlaubt sind) 
  • Berufliche Gründe für die Ausübung der Berufstätigkeit (Details für Busfahrer werden weiter recherchiert) 

Erforderliche Unterlagen für die Einreise nach Belgien 

  1. Wie bisher ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, nachzuweisen. Busunternehmer müssen überprüfen, ob alle Fahrgäste den negativen Testnachweis haben
  2. Nach Belgien Ein- und/oder Ausreisende benötigen zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung zur Rechtfertigung ihrer Reise. Gegebenenfalls erforderliche Nachweise sind ebenfalls mitzuführen. Busunternehmer sollen Passagiere ohne diese Erklärung zurückweisen. Grenzpendler müssen die Erklärung für einen spezifischen Zweck (z.B. Arbeit, Schulbesuch) nur einmal ausfüllen. 
  3. Busreisende und Personen, die länger als 48 Stunden in Belgien bleiben, müssen das elektronische Formular „Passagier Lokalisierungsformular“ ausfüllen und mitführen. Das Formular ist innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft auszufüllen. Anschließend muss der elektronische und ausgedruckte Nachweis bei der Einreise mitgeführt werden. Auf Grundlage dieses Formulars wird das Risiko einer Corona-Infektion berechnet. Sollte der Reisende eine SMS erhalten, besteht ein hohes Risiko und er/sie muss sich in Quarantäne begeben (keine SMS = keine Quarantäne). Am 7. Tag der Quarantäne muss ein weiterer Coronatest vorgenommen werden. Hierfür erhält man ebenfalls eine SMS. 

Transitreisen sind weiterhin möglich. Alle Fahrgäste benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Reisenden von außerhalb der EU und des Schengenraums müssen das „Passagier Lokalisierungsformular“ ausfüllen. 

Weitere Informationen unter https://diplomatie.belgium.be/dehttps://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/belgien-node/belgiensicherheit/200382#content_0 und https://www.info-coronavirus.be/de/reisen/.

Finnland

Finnland hat verschärfte Einreisebeschränkungen für Reisende aus den Schengenstaaten erlassen. Nicht notwendige touristische Reisen sind nicht mehr gestattet. Nur notwendige Reisen für berufliche Zwecke sind erlaubt. Dies ist behördlich definiert und liegt nicht im Ermessen der Reisenden. Der Arbeitgeber muss in einem Formular begründen, warum die Arbeit eines einzureisenden Arbeitnehmers unabdingbar ist und warum die Arbeit ohne Verzögerung ausgeführt werden muss. Die Einreise für das Personal des Güterverkehrs ist weiterhin erlaubt. Das Personal des Personenverkehrs wird nicht ausdrücklich genannt. 

Reisende aus Schengenstaaten müssen Grenzübergänge nutzen, an denen die Grenzkontrollen wieder eingeführt wurden. Andere Grenzübergänge sind ohne Grenzübertrittsgenehmigung nicht gestattet. Nach wie vor müssen Einreisende die finnischen Regelungen zur Quarantäne- und Testpflicht beachten. 

Mit dem Onlineservice Finentry können Reisende für sie relevante Informationen hierzu erhalten. Weiter kann ein Termin für einen Coronatest vereinbart und eine SMS-Benachrichtigung über das Ergebnis eingerichtet werden. Weitere Informationen unter https://valtioneuvosto.fi/-/1410869/maahantulon-rajoituksia-kiristetaan-27.1?languageId=en_US und https://raja.fi/en/guidelines-for-border-traffic-during-pandemic (jeweils in Englisch).

Niederlande

Seit dem 23. Januar gilt Deutschland in den Niederlanden als Risikogebiet. Aufgrund dessen gilt für alle Einreisenden eine zehntägige Quarantänepflicht. Nach fünf Tagen kann die Quarantäne mit einem negativen Coronatest beendet werden. Testtermine können im Voraus unter Tel. 0031/850659063 (aus dem Ausland) oder coronatest.nl vereinbart werden. 

Busreisende benötigen einen negativen PCR-Test, sofern sie sich mehr als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test ist spätestens vor dem ersten Halt in den Niederlanden vorzuweisen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der bei der Einreise mitzuführende Coronatest entbindet nicht von der Quarantänepflicht. Einreisende, die außerhalb der EU oder des Schengenraums kommen, benötigen eine negative Testerklärung. Transitreisen sind weiterhin möglich. Es besteht keine Quarantänepflicht, aber es muss ein negativer PCR-Test vorliegen. 

Ausnahmen von der Quarantänepflicht

  • Grenzüberschreitende Pendler, Studenten oder Schüler 
  • Mitarbeiter im Güter- und Personenverkehr während der Arbeit (ausdrücklich: Busfahrer!) 
  • Besuch von Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern 
  • Unbedingt erforderliche Reisen (u. a. Transitreisen) 

Ausnahmen von der Testpflicht

  • Kinder unter 13 Jahren 
  • Grenzüberschreitende Pendler, Studenten oder Schüler 
  • Beamte, Diplomaten und Regierungsmitglieder für berufliche Zwecke 
  • Mitarbeiter im Gütersektor (Achtung: kein PCR-Test erforderlich, aber negativer Schnelltest)

Weitere Informationen unter https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/self-quarantine (in Englisch), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niederlande-node/niederlandesicherheit/211084#content_0 und https://www.dnhk.org/corona

Norwegen

Die norwegischen Behörden haben strengere Einreiseregelungen erlassen. Seit Freitag, 29. Januar 2021, dürfen nur Norweger und Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen einreisen. Die verschärften Einreisebestimmungen gelten vorerst bis 15. Februar 2021. 

Weitere Informationen unter https://www.regjeringen.no/en/topics/koronavirus-covid-19/travel-to-norway/id2791503/?expand=factbox2827622 (in Englisch), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/norwegen-node/norwegensicherheit/205878#content_0 und https://www.norway.no/de/germany/norwegen-germany/aktuelles-veranstaltungen/aktuelles/aktualisierung-corona/.

Zahlreiche Länder – darunter Tschechien, Spanien und Slowenien, Estland, Lettland und Litauen – gelten seit 24. Januar als Hochinzidenzgebiete. Seit 27. Januar gilt Portugal als Virusvariantengebiet. Eine Auflistung ist auf der Homepage des RKI abrufbar.