Verschärfte Coronaregeln in vielen europäischen Ländern

Viele europäische Länder verschärfen durch das aktuelle Ansteigen der Fallzahlen ihre Coronaregelungen. Hier eine Übersicht aus verschiedenen Ländern.

Viele europäische Länder verschärfen derzeit ihre Coronaregelungen. (Foto: Pixabay/Andras Barta)
Viele europäische Länder verschärfen derzeit ihre Coronaregelungen. (Foto: Pixabay/Andras Barta)
Claus Bünnagel

Belgien: Maskenpflicht in Brüssel im öffentlichen Raum – Antwerpen weiter Risikogebiet

Seit dem 12.08.2020 gilt in Brüssel im gesamten öffentlichen Raum die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Regel gilt für alle Personen ab zwölf Jahren. 

In Antwerpen herrscht nach wie vor zwischen 23.30 und 6 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Die deutsche Regierung rät von nicht notwendigen Reisen in die Provinz Antwerpen ab; das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die Region als Risikogebiet aus. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie gegebenenfalls eine Quarantäneverpflichtung. Alle Infos zu Belgien siehe auch unter https://www.info-coronavirus.be/de/faq/.

Finnland: Verschärfte Einreiseregelungen für die meisten EU-Bürger 

Finnland verhängt strenge Einreisebeschränkungen für Reisende aus den meisten EU-Staaten. Auch deutsche Reisende sind betroffen: Nicht notwendige Reisen aus Deutschland sind laut dem Auswärtigen Amt in Berlin ab Montag nicht mehr gestattet. Nur noch Reisende aus Estland, Italien, Litauen, der Slowakei und Ungarn werden ohne Nachweis eines triftigen Grundes und ohne zweiwöchige Selbstisolation ins Land gelassen. 

Frankreich: Maskenpflicht in Paris, Nizza, Toulouse und weiteren Städten 

Seit dem 10.8.2020 besteht in Paris in bestimmten Gebieten der Stadt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die gilt vor allem für Einkaufsstraßen, die Ufer der Seine, Parks und Märkte und sonstige belebte Orte. Auch in mehreren Touristenorten in der Bretagne (u.a. La Rochelle), im Département Mayenne und in Teilen der Innenstadt von Nizza besteht Maskenpflicht auch auf der Straße. Toulouse hat eine Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet angekündigt. Ab Freitag sei das Tragen einer Schutzmaske zwischen 7 Uhr morgens und 3 Uhr nachts in den Straßen der ganzen Stadt verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von elf Jahren. 

Italien: Nächtliche Maskenpflicht im Freien – Anmeldepflicht in mehreren Provinzen 

Seit dem 17.8.2020 gelten in Italien verschärfte Regelungen: Auf dem gesamten Staatsgebiet ist es von 18 bis 6 Uhr Pflicht, eine Mund-Nasen-Maske auch im Freien an belebten öffentlichen Plätzen zu tragen. Die Maskenpflicht gilt weiterhin auch in Geschäften sowie Restaurants oder Bars auf dem Weg zum Tisch, zur Kasse oder Toilette (ausgenommen Kinder unter sechs Jahren und Behinderte). Clubs und Diskotheken sind wieder geschlossen, und auch Partys unter freiem Himmel dürfen nicht mehr stattfinden. 

Seit dem 9. August gelten in Italien grundsätzlich auch verschärfte Regeln für Busreisen. So ist u.a. wieder der Abstand von einem Meter zwischen Fahrgästen Pflicht, wenn diese nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen. Zusätzlich zum Mindestabstand sind Mund-Nasen-Masken während der gesamten Fahrt vorgeschrieben. Es gilt darüber hinaus nunmehr die Pflicht, den Gästen feste Sitzplätze im Fahrzeug für die komplette Reise zuzuweisen. 

In einzelnen Provinzen gelten Sonderregelungen: 

  • Südtirol: Fahrgäste und Fahrer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ein Abstand von mindestens einem Meter muss eingehalten werden, außer zwischen zusammenlebenden Personen. Der Abstand darf unterschritten werden, wenn die Sitze in eine Richtung ausgerichtet sind oder bei geeigneten Trennvorrichtungen. Neben dem Fahrer und zwischen den Fahrgästen muss ein Sitzplatz frei bleiben, außer es sitzen Personen nebeneinander, die auch sonst zusammenwohnen (Infos siehe Internetseite der Südtirol-Info). 
  • Trentino: Busunternehmen müssen überprüfen, ob die Passagiere kein Fieber haben (maximal zulässige Körpertemperatur 37,5°C) und sicherstellen, dass sie in den letzten 14 Tagen keine Symptome im Zusammenhang mit Covid-19 und keinen Kontakt zu vom Virus betroffenen Personen hatten. Der Bus darf voll besetzt werden, wenn die Fahrgäste eine Mund-Nasen-Maske tragen und Sitze einnehmen, die nicht gegenüber, sondern alle in derselben Richtung angeordnet sind. Familien/Mitbewohner können nahe beieinander sitzen; für alle anderen muss ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden. Der Eingang muss getrennt vom Ausgang organisiert werden (unterschiedliche Eingänge verwenden; Eingang von hinten empfohlen). Bei Nichttragen einer Maske drohen 533 Euro Bußgeld. 
  • Venetien: Maskenpflicht besteht für alle Fahrgäste und auch für den Busfahrer. Zwischen Fahrgästen, die nicht aus einem Haushalt stammen, muss ein Meter Abstand eingehalten werden. 
  • Sardinien: Einreisende müssen 48 Stunden vor Reiseantritt eine Onlineregistrierung vornehmen. 
  • Kalabrien: Pflicht zur Anmeldung über ein Onlineformular (zuvor Registrierung erforderlich). 
  • Apulien: Pflicht zur Anmeldung über ein Onlineformular vor Reiseantritt. Die Sozialversicherungsnummer „Codice fiscale“ muss im Formular nur von Italienern ausgefüllt werden. 
  • Sizilien: Pflicht zur Anmeldung über ein Onlineformular (neuester Internet Explorer oder Google Chrome nötig). Der Reisegast kann alternativ die App „SiciliaSiCura“ herunterladen. 

Kroatien: Reisewarnung für die Gespanschaften Šibenik-Knin und Split-Dalmatien 

Vor nicht notwendigen touristischen Reisen in die Gespanschaften Šibenik-Knin und Split-Dalmatien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. In diesen Gebieten liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Landesteile zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test und gegebenenfalls eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland. 

Die österreichische Regierung hatte bereits am 17. August eine Reisewarnung für Kroatien ausgesprochen. Für deutsche Reisende bedeutet dies, dass Österreich bei der Rückreise ohne Zwischenstopp durchquert werden muss. Auch kurze Stopps, z.B. für Toilettenbesuche oder zum Tanken, sind in Österreich untersagt. Bei der Hinfahrt sind keine Transitvorgaben zu beachten.

Durch Slowenien dürfen deutsche Staatsangehörige fahren, wenn sie dies innerhalb von zwölf Stunden tun. Kurzstopps sind erlaubt. Einreisebeschränkungen der slowenischen Regierung beziehen sich auf kroatische Staatsbürger und nicht auf den Transit. 

Deutsche Staatsbürger dürfen die Landgrenze zwischen Österreich und Slowenien nur über die Autobahnübergänge Karawankentunnel und Spielfeld sowie über die Grenzstelle Loibltunnel passieren. Zwischen Italien und Slowenien stehen ausschließlich die Grenzpunkte Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese und Krvavi potok/Pesse zur Verfügung. 

An der kroatischen Grenze müssen Urlauber weiterhin ihre Personalien hinterlegen und erklären, wie sie erreichbar sind, wenn es in ihrer Umgebung neue Corona-Infektionen gibt. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Einreisende vorab das Onlineformular „Reiseankündigung“ ausfüllen. Nach der Registrierung wird ein Text mit einer Benutzer-ID-Nummer angezeigt. Diese Nummer sollte notiert und der Text vorsichtshalber ausgedruckt werden, um ihn bei der Einreise vorzeigen zu können. 

Spanien: Reisewarnung für Festland und Balearen – Kanaren ausgenommen 

Vor nicht notwendigen touristischen Reisen nach Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt. Das Robert Koch-Institut hat das Land am 14. August zum Risikogebiet erklärt. Kurz darauf folgte die Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Pauschalreisende können nun ihren Spanienurlaub nach geltender Rechtsprechung in der Regel kostenfrei stornieren. Deutsche Gerichte werten eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts als starkes Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine kostenfreie Stornierung ermöglichen. 

Urlauber, die vom spanischen Festland oder von den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera) nach Deutschland zurückkehren, sind nun verpflichtet, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Die Rückkehrertests sind kostenlos. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sich Reisende zu Hause selbst isolieren. Bei einem positiven Befund muss man in eine mindestens 14-tägige Quarantäne. 

Tschechien: Landesweite Maskenpflicht wird wieder eingeführt 

Tschechien führt die landesweite Maskenpflicht nur zwei Monate nach ihrer Aufhebung wieder ein. Ab dem 1. September muss in den Innenräumen von Geschäften und Behörden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.