Touristik: Pauschalreiserichtlinie verabschiedet

DRV begrüßt Kompromiss, sieht aber auch deutliche Schwachstellen.
Anja Kiewitt

Die neue europäische Pauschalreiserichtlinie ist – vorbehaltlich der formalen Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates – am 6. Mai 2015 verabschiedet worden. Das teilt der DRV Deutscher ReiseVerband e. V. in Berlin mit. Der Verband zeigt sich mit der Kompromisslösung zufrieden, sieht aber noch deutliche Schwachstellen.

Positive Ergebnisse

Einerseits habe der Verband gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf eine Relativierung diverser Informationspflichten und die Behandlung von Rücktrittsrechten mit Augenmaß erreichen können. Des Weiteren habe der DRV eine vollständige Ausklammerung des Business Travel-Bereichs von der Richtlinie erzielt. 

Zusätzliche Lasten

Auf der anderen Seite konfrontiere die EU mit der neuen Regelung die Reisebranche jedoch mit erheblichen zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Lasten. Laut dem DRV können deutsche Reiseveranstalter in Zukunft zum Beispiel nicht mehr die Kosten, die ihnen durch unvorhergesehene Ereignisse während einer Reise, etwa durch Mehrübernachtungen oder Ersatzflüge, entstehen, mit dem Kunden teilen, sondern müssen diese weitgehend übernehmen. Reisebüros werden demnach insbesondere durch die neu entstehende Pflicht zur Absicherung der eigenen Insolvenz bei der Buchung einzelner Reiseleistungen für denselben Reiseverlauf negativ betroffen.

Online-Segment zu eng definiert

Als Teilerfolg werten die Lobbyisten, dass für die sogenannten "Click-Throughs" im Online-Segment eine Revisionsklausel erwirkt wurde. Nach ihr kann die Entwicklung in diesem Bereich nach einiger Zeit evaluiert und im Fall von massiver Umgehung nachjustiert werden. Aktuell seien die Regelungen in der Richtlinie aus Sicht des Verbands zu eng definiert und damit fast wirkungslos.

Keine automatische Veranstalterhaftung

Mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wertet der DRV die Bestätigung der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, MdEP Birgit Collin-Langen, als wichtiges Signal, dass Reisebüros unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft verschiedene Leistungen im Verbund anbieten können, ohne dabei automatisch in die Veranstalterhaftung zu geraten. Diese Auffassung habe das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gegenüber dem DRV bestätigt.