Mehrwertsteuer auf Beförderungsleistungen

Unterschiedliche Handhabung bei den neuen EU-Ländern
Redaktion (allg.)
Seit 1. Mai 2004 sind Personenbeförderungen in der Slowakei von der Mehrwertsteuer befreit. Auch in Tschechien und Slowenien sind die Steuern mit dem Beitritt der Länder in die EU entfallen. Anders dagegen in Polen, dort bleibt die Steuer von 20 Zloty pro Person bis auf weiteres bestehen. Die Straßenbenutzungsgebühren und die Autobahn-Vignetten wurden - laut Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer - in allen vier Ländern beibehalten. Über die Gebühren in den einzelnen Staaten informiert die bdo-Länderdatenbank, die bei den jeweiligen Landesverbänden von den Mitgliedern abgerufen werden kann.