Durchbruch bei Arbeits- und Sozialvorschriften

EU-Kommission berücksichtigt bdo-Forderungen
Redaktion (allg.)
Einige grundlegende Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat die EU-Kommission bei dem am 11. August veröffentlichten Entwurf der Nachfolge-Verordnung der EG-VO Nr. 3820/85 berücksichtigt. So ist die Wiedereinführung der flexiblen Aufteilungsmöglichkeiten der Ruhezeiten vorgesehen, die sogenannte "flexible Woche", eine laut bdo "realitätsfremde Regelung" wird es nicht geben. Gemäß der bdo-Forderung wird die Verlängerung der täglichen Lenkzeit zweimal die Woche auf höchstens zehn Stunden wieder eingeführt. Auch muss der Fahrer nun nicht mehr schon nach drei Stunden eine Unterbrechung einlegen, wenn er keine Ruhezeit beginnt, sondern erst nach 4,5 Stunden.