EU-Beschluss soll Fahrgastrechte stärken

Existenz kleiner Busbetriebe soll dadurch "nicht gefährdet werden"
Redaktion (allg.)
Busreisende, die auf einer Fernstrecke von mehr als 250 Kilometer unterwegs sind, sollen künftig die Möglichkeit auf Schadensersatz erhalten, wenn Reisen annulliert, überbucht oder mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden durchgeführt wurden. Außerdem ist vorgesehen, dass die Rechte von behinderten Menschen auf Busreisen erhöht werden. Dies haben die Europaabgeordneten vergangene Woche im Rahmen eines Gesprächs zur Stärkung der Fahrgastrechte beschlossen. Als Ausgleich für nicht oder nur unzureichend erbrachte Leistungen müssen Busunternehmer künftig ordentlich in die Tasche greifen: Entschädigungen wie Snacks oder Erfrischungen sowie im worst case Freiübernachtungen in einem nahegelegenen Hotel, werden in Zukunft rechtlich einforderbar sein. Doch so kritisch sich der neue Beschluss (der erst noch im Plenum und Rat formal verabschiedet werden muss) für Busbetriebe auch anhört, so unscharf sind dennoch die angeführten Kriterien. CDU-Abgeordneter Dieter-Lebrecht Koch bekräftigte nach der Sitzung, dass zwar eine Lösung gefunden wurde, „welche die Ansprüche von Buspassagieren unterstützt“, aber „dennoch nicht die Existenz kleiner Betreiber gefährdet“. So sollen Busreisende unter der Strecke von 250 Kilometer von der Klausel ausgeschlossen werden, was wiederum Michael Kramer, Verkehrspolitiker der Grünen im EU-Parlament scharf kritisierte: „Damit gelten auf den meisten Busstrecken in Europa de facto keine umfassenden Fahrgastrechte“. Weiterhin bemängelte er, dass im Falle extremer Wetterbedingungen – die allerdings nicht genau definiert seien – die Fahrgastrechte ausgesetzt werden.