Redaktion (allg.)
Das slowenische Verkehrsministerium weist darauf hin, dass Anträge für Pendelverkehre mindestens 60 Tage vor Beginn der Fahrten einzureichen sind (§4 des bilateralen Abkommens). In der Vergangenheit wurden diese Anträge oft erst wenige Tage vor Beginn der Fahrten eingereicht, so dass es zu Problemen bei der Bearbeitung kam. Bisher war die slowenische Seite sehr kulant bei der Erteilung der Pendelgenehmigungen, so der LHO. Damit dies so bleibt, rief er die Unternehmer dazu auf, sich in ihrem eigenen Interesse an die Vorschriften zu halten.