Lichtpflicht in Italien

Abblendlicht seit Juli Vorschrift
Redaktion (allg.)
Seit dem 1. Juli müssen alle Fahrzeuge nicht nur auf den italienischen Autobahnen, sondern auch auf den Landstraßen (strade statale, ss und strade provinciale, sp) auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Die Vorschrift gilt ebenfalls für alle Straßen außerhalb von Ortschaften. Lediglich auf kleinen Nebenstraßen und in Ortschaften und Städten muss kein Licht eingeschaltet werden.