Redaktion (allg.)
Aufgrund einer Änderung des österreichischen Kraftfahrgesetzes müssen ab sofort alle Reisebusse auf Österreichs Straßen auf zumindest einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die neue Bestimmung gilt für alle Busse mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrerplatz) und von 15. November bis 15. März eines jeden Jahres. Außerdem müssen Reisebusse in diesem Zeitraum auch Schneeketten mitführen.