Europäisches Parlament lehnt neun Stunden Arbeitstag für Busfahrer ab

Änderungsantrag zur Erweiterung der 12-Tage-Regelung angenommen
Askin Bulut

Wie der Internationale Bustourismus Verband (IBV) mitteilte, hat das Europäische Parlament mit der Annahme des Berichts zum digitalen Tachographen die von der Kommission vorgeschlagene Begrenzung des Arbeitstages auf insgesamt höchstens 9 Stunden (inklusive aller Ruhe-, Bereitschafts- und sonstiger Arbeitszeiten) für Reisebusfahrer erneut abgelehnt. Weiterhin habe das Europäische Parlament einen für die Bustouristik sehr wichtigen Änderungsantrag zur Erweiterung der 12-Tage-Regelung angenommen, so der IBV.

Der RDA und der IBV haben durch die Wahrnehmung mehrerer Termine in Brüssel und durch die Arbeit der RDA-Vertretung in Brüssel maßgebliche Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Mitarbeiter der Kommission frühzeitig auf die Risiken der Begrenzung der Arbeitszeit auf neun Stunden hingewiesen. Des Weiteren hatte der RDA damals maßgeblich an der 2009 erreichten Wiedereinführung einer modifizierten 12-Tage-Regelung (unter dem Berichterstatter Mathieu Grosch, MdEP) mitgewirkt und weitere Nachbesserungen gefordert, wofür das Europäische Parlament nun die Grundlage gelegt hat.

Der Änderungsantrag 128 von den Abgeordneten Dr. Koch und Grosch sei für die Bustouristik von besonderer Bedeutung. Das Parlament dränge damit auf eine von den Busunternehmen geforderte Verbesserung der bestehenden Regelung. Es wolle damit die Durchführung von mehreren aufeinander folgenden Reisen innerhalb der 12 Tage wieder ermöglichen, wenn davor und danach eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und innerhalb eines Vier-Wochen-Zeitraums eine Wochenruhezeit von insgesamt 140 Stunden genommen werde. Diese müssten nicht am Stück genommen werden. Die 12-Tage-Regelung könnte damit auch wieder für nationale Busrundreisen gelten, sollte dieser Änderungsantrag vom Rat mitgetragen werden, erklärte der IBV. Mit der geplanten neuen Verordnung sollen nicht nur die Anwendungen des digitalen Tachographen, sondern auch die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten europaweit harmonisiert werden.

Durch die Erweiterung der Funktionen des Tachographen sollen Kontrollbehörden zukünftig Fahrzeug- und Fahrerdaten über Fernabfrage abrufen können, bevor gezielte Straßenkontrollen bei Fahrzeugen durchgeführt werden, die bei der Fernabfrage Auffälligkeiten gezeigt haben. So soll die Sicherheit des Tachographensystems erhöht und die Zahl der Betrugsfälle verringert werden. Insgesamt soll durch die neue Tachographen-Verordnung zukünftig die Fernabfrage und die genaue Standortaufzeichnung durch die Kontrollbehörden und die Anbindung an ein globales Erfassungssystem (GNNS) ermöglicht werden.

Weiterhin soll es mit der neuen Verordnung zukünftig eine EU-weite harmonisierte Liste von Sanktionen geben, die von den einzelnen Mitgliedstaaten gleich sanktioniert werden. Der RDA und der IBV haben eigenen Angaben zufolge die Abgeordneten dahingegen wiederholt auf die rechtlich bedenklichen Punkte, wie vor allem die verschuldensunabhängige Haftung des Unternehmers für Verstöße des Fahrpersonals und die Verhältnismäßigkeit bei den Sanktionen hingewiesen. Darüber hinaus würden RDA und IBV weiterhin in Brüssel mit den wichtigen Entscheidungsträgern in Verbindung bleiben, um eine für die Bustouristik tragbare Verordnung zu erwirken. Richard Eberhardt, Präsident von RDA und IBV: „Ich bin erleichtert, dass das Europäische Parlament das Risiko eines neun Stunden Arbeitstages für Busfahrer – einschließlich Ruhe- und Bereitschaftszeiten – vor dem wir frühzeitig gewarnt hatten, abgewendet hat. Wir begrüßen es, dass darüber hinaus die Weichen für Nachbesserungen zu der 12-Tage-Regelung gestellt sind. Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren zwischen Europäischem Parlament und Rat beratend begleiten.“