Elektro- und Hybridbusse: Bundestag beschließt Steuerentlastung

Laut VDV zahlen Betreiber nun 55 Prozent pro Megawattstunde weniger.
Spart bares Geld: Bislang zahlen Verkehrsunternehmen für den Betrieb ihrer Elektro- oder Hybridbusse Stromsteuer in Höhe 20,50 Euro pro Megawattstunde, künftig sind es nur noch 11,42 Euro. (Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de)
Spart bares Geld: Bislang zahlen Verkehrsunternehmen für den Betrieb ihrer Elektro- oder Hybridbusse Stromsteuer in Höhe 20,50 Euro pro Megawattstunde, künftig sind es nur noch 11,42 Euro. (Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de)
Anja Kiewitt

Der Bundestag hat deutliche Steuerentlastungen für Elektro- und Hybridbusse im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Zudem verlängerten die Politiker den ermäßigten Steuersatz für Erdgasbusse. Mit beiden Punkten gehen Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes einher, teilt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV), Berlin, mit. 

Gleichbehandlung von Bussen und Bahnen

Der Verband begrüßt die Entscheidung. „Wir fordern schon länger, dass es bei Stromsteuer und EEG-Umlage keinen Unterschied zwischen Bussen und Bahnen geben darf. Zumindest bei der Stromsteuer gibt es jetzt eine Gleichbehandlung. Dieser Schritt muss auch bei der EEG-Umlage folgen“, erläutert VDV-Vizepräsident Ingo Wortmann.

Ab sofort neun Euro weniger pro Megawattstunde

Bislang zahlen Verkehrsunternehmen nach Verbandsangaben für den Betrieb ihrer Elektro- oder Hybridbusse Stromsteuer in Höhe 20,50 Euro pro Megawattstunde, während für elektrische Schienenbahnen die ermäßigte Besteuerung von 11,42 Euro gilt, also 9,08 Euro beziehungsweise 55 Prozent pro Megawattstunde weniger. Ab sofort gelte der ermäßigte Steuersatz nun auch für Busse.