EEG-Umlage für E-Busse: Keine Gleichstellung mit Schienenfahrzeugen?

Nach Ansicht des WBO fehlt ein stimmiges Gesamtkonzept.

E-Busse sollen bei der EEG-Umlage mit Schienenfahrzeugen gleichgestellt werden, fordert der WBO. (Foto: Bünnagel)
E-Busse sollen bei der EEG-Umlage mit Schienenfahrzeugen gleichgestellt werden, fordert der WBO. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Die Bundesregierung hat es zuletzt abgelehnt, bei der Novelle des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) E-Busse mit Schienenfahrzeugen gleichzustellen. Letztere müssen lediglich eine 20-prozentige EEG-Umlage entrichten – für E-Busse sieht die Bundesregierung das nicht vor. Aus Sicht des WBO ein fataler Fehler, der schlussendlich die Fahrgäste treffen wird. 

EEG-Umlage Klotz am Bein

Zum Hintergrund: Die Strompreise in Deutschland sind mit 31 Cent die höchsten in Europa. Der EU-Durchschnitt liegt bei 20,5 Cent. Eine deutsche Besonderheit stellt die EEG-Umlage dar, mit der seit 1999 der Umstieg der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien gefördert wird. Nach 20 Jahren erweist sich die EEG-Umlage jedoch als Klotz am Bein auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Mobilität. Weder bei den Investitionskosten noch beim Aufbau von Ladeinfrastruktur und wegen des hohen Strompreises auch nicht bei den Betriebskosten erweisen sich Batterieantriebe beim Bus als halbwegs wirtschaftlich – und das trotz hoher Förderung. 

E-Busse bei den laufenden Kosten entlasten

Im Zuge der Novellierung des EEG besteht nach Ansicht des WBO die Chance, zumindest hinsichtlich der Betriebskosten die Transformation hin zu Elektrobussen zu unterstützen: Der Bundesrat hat gefordert, die EEG-Umlage für E-Busse wie bei den Schienenbahnen auf 20 % zu beschränken. Da durch die Clean Vehicles Directive (CVD) der Weg zu emissionsfreien Antrieben vorgezeichnet ist, wäre nach Ansicht des WBO jetzt die Gelegenheit, E-Busse bei den laufenden Kosten im Vergleich zum Diesel zu entlasten. 

Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrats jedoch ab. Die Begründung: Andere Wirtschaftsbranchen könnten ebenfalls Begünstigungen einfordern. Auch liefe eine weitere Ausnahme der Absenkung der EEG-Umlage auf 6 Cent entgegen, die der Bund 2021 mit 10 Mrd. Euro bezuschusst.

Warum dann Schienenbahnen und weitere Branchen weiterhin entlastet bleiben sollen, erschließt sich mit dieser Argumentation nicht. (WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber)

Auch wären es hinsichtlich CVD vor allem die Kommunen und Aufgabenträger, die schlussendlich spürbar entlastet werden würden. „Es fehlt an einem stimmigen Gesamtkonzept, wie Klimaschutzmaßnahmen im ÖPNV finanziert werden können“, so Weber. Denn auch die Produktion von grünem Wasserstoff, der für Brennstoffzellenfahrzeuge notwendig wäre, ist bislang nicht von der EEG-Umlage befreit. 

Kostenexplosion im ÖPNV

Die Transformation hin zu alternativen Antrieben bliebe nach Ansicht des WBO somit gerade im Verkehrssektor auf halbem Weg stecken. Die Chance, die infolge der CVD absehbare Kostenexplosion im ÖPNV abzumildern, droht ungenutzt zu verstreichen. Eine Entlastung bei den Betriebskosten ist als finanzieller Anreiz dringend notwendig, wenn der politische Wunsch nach elektrifizierten ÖPNV-Flotten ernstgemeint ist. 

Ansonsten drohen Ticketpreiserhöhungen und Angebotskürzungen. (Dr. Witgar Weber)