Der bdo hat die vom Bundestag verabschiedete Novelle des EEG-Gesetzes begrüßt. Mit der beschlossenen Absenkung der EEG-Umlage für Linienbusse werde die Rolle der Fahrzeuge für den Umwelt- und Klimaschutz endlich angemessen gewürdigt. Bislang musste für den E-Bus-Ladestrom die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Dies trug zu den ohnehin hohen Mehrkosten des E-Bus-Betriebs bei, die bei Fahrzeugbeschaffung sowie den Investitionen in Infrastruktur und Personal weiterhin über den Kosten für Dieselfahrzeuge liegen.
Ab 100 MWh Verbrauch nur noch 20 % EEG-Umlage
In Zukunft werden ab einem Verbrauch von 100 MWh pro Jahr nur noch 20 % der EEG-Umlage fällig. Aus Sicht des bdo sollte diese Schwelle zukünftig weiter herabgesetzt werden, da die positive Wirkung des E-Bus-Verkehrs nicht an eine Mindestabnahme gekoppelt sei. Zudem fehle eine Ausweitung der Reduzierung der EEG-Umlage für den Gelegenheitsverkehr, auch wenn Elektromobilität aufgrund technischer Gegebenheiten in dieser Sparte bislang noch keine Rolle spielen kann. Perspektivisch könnte nun aber die Umstellung der Fernlinienbusflotten auf Elektromobilität erleichtert werden, auch wenn Elektrofahrzeuge in diesem Bereich derzeit noch nicht die Alltagsreife erreicht hätten.
Die Absenkung der EEG-Umlage für Linienbusse ist ein guter und längst überfälliger Schritt. Dass für die Stromladung von Elektrobussen bislang die volle EEG-Umlage gezahlt werden musste, stellte viel zu lange eine finanzielle Hürde für die Ausweitung von lokal emissionsfreien Busverkehren dar. Damit wurden letztlich Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz gewissermaßen erschwert. Ich bin froh, dass Busunternehmen, die sich für Elektromobilität engagieren, nicht länger mit der EEG-Umlage bestraft werden. (bdo-Präsident Karl Hülsmann)
Mehrkosten bei Anschaffung und Unterhalt von Elektrobussen
Zum Stand der Umstellung der Busflotten auf Elektrofahrzeuge sagte Hülsmann weiter: „Anschaffung und Unterhalt von Elektrobussen bringen noch immer deutliche Mehrkosten mit sich, die auch durch Fördermittel nicht ausgeglichen werden. Damit werden Mittel gebunden, die eigentlich vor allem auch in den Angebotsausbau des öffentlichen Personenverkehrs fließen sollten. Es ist gut, dass mit der Reduzierung der EEG-Umlage nun eine gewisse Erleichterung kommt. Es fehlen aber noch weitere Schritte, mit denen der Busverkehr insgesamt mehr Rückenwind und bessere Rahmenbedingungen erhält.“
Der Deutsche Bundestag hat das novellierte EEG-Gesetz in zweiter und dritter Lesung in der Fassung der Ausschussempfehlung angenommen.
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