Niedersachsen: ÖPNV-Omnibus-Förderrichtlinie lebt wieder auf

Die Mobilität wird umweltschonender – das ist die Überschrift bei der Fortführung des im vergangenen Jahr ausgelaufenen Förderpaketes.

Die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben wird künftig stärker gefördert, im Bild ein eCitaro G, der in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover auf Linie fährt. (Foto: Daimler)
Die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben wird künftig stärker gefördert, im Bild ein eCitaro G, der in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover auf Linie fährt. (Foto: Daimler)
Martina Weyh

Das niedersächsische Verkehrsministerium lässt die ÖPNV-Omnibus-Förderrichtlinie wieder aufleben – mit voraussichtlich 24,7 Mio. Euro soll die Beschaffung von 212 Omnibussen gefördert werden, teilt das Ministerium auf seiner Webseite mit.

Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“, die am heutigen Mittwoch (16. März) veröffentlicht wird, werden vor allem emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe – und damit Umweltaspekte – noch stärker als bisher berücksichtigt.

„Mit dieser Förderung verfolgt die Landesregierung nicht nur das Ziel, das Durchschnittsalter der ÖPNV-Omnibusflotte in Niedersachsen erheblich zu verjüngen, sondern auch, Mobilität nachhaltiger und umweltschonender zu gestalten. Durch moderne und barrierefreie Fahrzeuge steigt der Komfort für die Fahrgäste – und damit hoffentlich die Bereitschaft, häufiger vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusatteln“, so der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann.

Die wesentlichen Eckpunkte:

  • Förderfähig sind wie bislang neue Omnibusse und Gebrauchtfahrzeuge (bis zu einem Alter von fünf Jahren) sowie Omnibusanhänger zum Transport von Fahrrädern. Gebrauchtfahrzeuge sind nur bei Ersatzbeschaffungen förderfähig und müssen im Zeitpunkt der Beschaffung die gültige Euro-Abgasnorm erfüllen.
  • Es werden sowohl dieselbetriebene Busse als auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen wie Elektro-, Voll-Hybrid-, Erdgas- und Wasserstoffantrieb gefördert. Daneben werden bei Diesel- und Erdgasfahrzeugen zusätzliche Mild-Hybridmodule bezuschusst.
  • Fahrzeuge mit alternativen Antrieben werden stärker gefördert als Fahrzeuge mit herkömmlichen Dieselantrieb. In der neuen Förderrichtlinie wird dies noch stärker als bisher berücksichtigt. Zum Vergleich: Während die zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Solo-Standard-Bus (bis 12,50 m) mit einem herkömmlichen Antrieb weiterhin 230.000 Euro betragen, steigen sie für batteriebetriebene Antriebssysteme (Elektrobusse) von 391.000 auf 570.000 Euro.
  • Der Fördersatz für Neufahrzeuge beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Gebrauchtfahrzeuge kann die Förderung bis zu 20 % betragen.
  • Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist die Barrierefreiheit. Es sind daher nur Fahrzeuge mit Niederflurtechnik förderfähig.