BaWü stockt Förderung auf – 25,2 Mio. Euro für Linienbusse mit alternativen Antrieben

Das Ländle hat den Klimaschutz im ÖPNV fest im Blick und hat den Etat zur Umsetzung erhöht - die öffentlichen und privaten Busunternehmen werden vor allem bei der Beschaffung von Fahrzeugen mit klimafreundlichen Antrieben unterstützt.

Für den weiteren Aufbau eines emissionsfreien ÖPNV wurden im Ländle die Förderquoten erhöht. (Foto: SSB)
Für den weiteren Aufbau eines emissionsfreien ÖPNV wurden im Ländle die Förderquoten erhöht. (Foto: SSB)
Martina Weyh

Um den Klimaschutz im Nahverkehr weiter zu verbessern, gewährt Baden-Württemberg höhere Zuschüsse für die Beschaffung von Linienbussen mit alternativen Antrieben – 25,2 Mio. Euro vom Landesverkehrsministerium stehen dafür in diesem Jahr zur Verfügung.

„Insbesondere der Umstieg auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb erfordert von den Unternehmen hohe Einstiegsinvestitionen. Neben den Bussen muss zunächst auch die erforderliche Infrastruktur wie Ladestationen und Tanksäulen oder Werkstattkapazitäten geschaffen werden. Beides ist noch sehr teuer und wir wollen die Unternehmen daher bei diesem notwendigen Schritt nicht alleine lassen“, so Verkehrsminister Winfried Hermann bei der Bekanntgabe am 28. Juni.

Antragsberechtigt sind Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehre betreiben, sowie Bürgerbusvereine, Kommunen und Landkreise.

„Mit der Busförderung und dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz haben wir die Möglichkeit beides – Fahrzeuge und Infrastruktur – zu fördern. Damit können wir die Verkehrswende wirklich voranbringen, so Hermann.

Mindestquoten für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen

Mit der Änderung der Richtlinie 2009/33/EG gibt die Europäische Union (EU) bereits von August 2021 an für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber gesetzliche Quoten für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen vor. Der Bund setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) um.

Mit der neuen Ausrichtung der Busförderung will das Verkehrsministerium dazu beitragen, die negativen Folgen für die Verkehrsunternehmen so weit wie möglich aufzufangen.

„Mit den erhöhten Förderquoten von bis zu 200.000 Euro beim Standardbus, der grundsätzlichen Kombinationsmöglichkeit der Landes- mit einer Bundesförderung und der Aufhebung der Höchstzahl zuwendungsfähiger Fahrzeuge je Unternehmen stellen wir die Weichen in Richtung Zukunftsfähigkeit des Busverkehrs“, erklärte Landesverkehrsminister Hermann.

Natürlich müssten hierbei neben vergaberechtlichen auch beihilferechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.

Busförderprogramm – die Formalia

Die Antragsbearbeitung für das Busförderungsprogramm erfolgt wie in den Vorjahren durch die L-Bank. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 1. Juli möglich, dann soll das benötigte Formular auf der Webseite der L-Bank verfügbar sein.

Hilfe bei der Antragsstellung

Im Rahmen des Stakeholder-Dialogs „Nullemissionsbusse“ unterstützt die e-mobil BW GmbH Busunternehmen bei der Antragsstellung für die angekündigte Bundesförderrichtlinie für Busse mit alternativen Antrieben und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur.