Elektro-Tretroller: Mitnahme im ÖPNV ist grundsätzlich möglich

Die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Tretroller) in Bussen und Bahnen ist grundsätzlich möglich, wenn gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden.

Zusammengeklappt darf der E-Tretroller mit in den Bus, sofern aus betrieblichen Gründen nichts dagegen spricht. (Foto: Johannes Reichel)
Zusammengeklappt darf der E-Tretroller mit in den Bus, sofern aus betrieblichen Gründen nichts dagegen spricht. (Foto: Johannes Reichel)
Martina Weyh

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Branchenverband der über 600 ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen in Deutschland, hat seinen Mitgliedern unlängst empfohlen, elektrische Tretroller zur Mitnahme in Bussen und Bahnen zuzulassen, wenn sie nicht zu schwer und zusammenklappbar sind.

„Der Roller darf mit in den Bus oder in die Bahn, muss aber zusammengeklappt werden. E-Tretroller helfen, die sogenannte letzte Meile angenehmer zu gestalten. Das passt sehr gut zu uns: Wir bieten nicht nur eine Fahrt mit U-Bahn, Tram-Bahn, Bus von einer Haltestelle zu anderen an, sondern wir bieten Mobilität von Haustür zu Haustür an. Es gibt Verkehrsunternehmen, die bereits überlegen Tretroller in ihr Angebotsportfolio zu integrieren“, so die Position von VDV-Präsident Ingo Wortmann.

E-Tretroller könnten gemäß Paragraph 11 der Beförderungsbedingungen als „Sache“ behandelt und, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprächen, mitgenommen werden. Größere und nicht zusammenklappbare E-Tretroller, die „fahrradähnliche Maße“ aufweisen, fallen hingegen nicht unter diese Regelung und müssten gegebenenfalls in den „Besonderen Beförderungsbedingungen“ unter Fahrradmitnahme geregelt werden.