Der DTCO 4.1 kommt 2023

Mit der Kontrolle der EU-Richtlinien zu Kabotage und Arbeitnehmerentsendung wird der Tachograph zukünftig völlig neue Kontrollfunktionen erhalten.

Der neue intelligente Tachograph DTCO 4.1 wird künftig auch Grenzübertritte erfassen. (Foto: Continental AG)
Der neue intelligente Tachograph DTCO 4.1 wird künftig auch Grenzübertritte erfassen. (Foto: Continental AG)
Claus Bünnagel

Ab 21. August 2023 wird der neue Tachograph DTCO 4.1 Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen sein. Daher hat Continental die Arbeit an der zweiten Generation begonnen. Durch die Veröffentlichung der Spezifikationen für die kommende Version des digitalen Fahrtenschreibers tritt das Team von Hard- und Softwareingenieuren, Rechts-, Logistik- und Politikexperten mit Zentrum in Villingen-Schwenningen im Schwarzwald in die nächste Phase der Entwicklung und Industrialisierung ein. 

Wir haben bereits in den vergangenen Monaten umfangreiche Vorarbeiten unternommen – parallel zur Arbeit am aktuellen Upgrade DTCO 4.0e, bei dem wir vor allem das Handling und die Geschwindigkeit verbessert haben. Jetzt sind wir froh, alle erforderlichen Informationen auf dem Tisch zu haben und endlich loslegen zu können. Wir werden alles daransetzen, die oft komplizierten politischen Regelungen in unserem Tachographen so abzubilden, dass er verständlich ist und ohne Sorgen bedient werden kann. Zugleich peilen wir an, die neue Generation ebenso frühzeitig ausliefern zu können, wie uns das bei der aktuellen Generation DTCO 4.0 gelungen ist. (Dirk Gandras, zuständiger Programmleiter im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental) 

Zunächst ab 3,5 t

Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Implementing Regulation EU 2021/1228 und damit eben ab dem 21. August 2023 müssen alle neu registrierten Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet sein. Continental sieht die Bedeutung des DTCO als Instrument zur Erreichung gesellschaftlicher und verkehrspolitischer Ziele gestärkt.

    Wir freuen uns sehr, dass die Europäische Kommission in ihrem Bemühen um faireren Wettbewerb auf den europäischen Straßen auf den Tachographen setzt. Damit erhält der Tachograph zum ersten Mal in seiner bald hundertjährigen Geschichte eine Kontrollfunktion, die über die Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgeht. (Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental)

    Auch Grenzübertritte werden erfassen

    Der intelligente Tachograph der kommenden Generation ermöglicht die Umsetzung wichtiger Richtlinien, die das Mobilitätspaket I festschreibt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Kabotage und die Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer im Transportgewerbe. Per Satellitenpositionssystem werden die in den Nutzfahrzeugen verbauten Tachographen künftig auch Grenzübertritte erfassen.

    Darüber hinaus wird die bisher optionale ITS-Schnittstelle verpflichtend, so dass, analog zur Kontrolle von Kabotage, künftig viele weitere Anwendungsfälle möglich werden. Dank der Fähigkeit des Tachographen, Daten in vertrauenswürdige, sichere und eindeutig zuzuordnende Daten zu verwandeln, entstehen Chancen, die weit über die Kontrolle politischer Vorgaben hinausgehen. Sie umfassen etwa auch Microservices, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten die Arbeit erleichtern. 

    Hintergrund 

    Das Thema ist nicht neu, wurde aber in den letzten Jahren immer dringender: Kabotage und Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrern. Mit dem Mobilitätspaket I möchte die EU für fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sorgen. Dem DTCO 4.1 kommt dabei eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu. Mit Hilfe von Satellitenortung und integrierten Karten kann er künftig Grenzübertritte erfassen.

      Damit ermöglicht er es den Behörden, die geltenden Vorschriften besser zu kontrollieren, weil sie im Zweifelsfall ablesen können, wie viele Fahrten sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer wann und in welchen Ländern absolviert haben. 

      Zeitleiste für die Einführung des intelligenten Tachographen der 2. Generation 

      • August 2023: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein. 
      • Ende 2024: In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen ist der intelligente Tachograph der 1. Generation. 
      • September 2025: Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden. Allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. 
      • Juli 2026: Auch Nutzfahrzeuge mit zwischen 2,5 und 3,5 t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.