Erste Busunternehmen als „Limited“ gegründet

Englisches Unternehmensmodell gewinnt in Deutschland an Fahrt
Redaktion (allg.)
Als eines der wohl innovativsten Unternehmensmodelle bereichert seit Frühjahr 2003 die britische „Limited“ (Private Limited Company) die deutsche Wirtschaftspraxis. Wohl auf Grund ihrer besonderen Bedürfnisnähe zu Selbstständigen, Existenzgründern und etablierten Unternehmen, die Geschäftsfeldrisiken aus ihrer Stammgesellschaft auslagern wollen, hat die Limited in Deutschland mittlerweile mehrere tausend „Ableger“. Erste Limited-Gründungen werden jetzt auch aus dem Transportbereich gemeldet, darunter ein erstes Busunternehmen aus Gelsenkirchen, Autowerkstätten in Bayern und Schleswig-Holstein und ein Carrier-Service aus Bochum. Jede vierte neue Kapitalgesellschaft in Deutschland, so der marktführende Limited-Anbieter Go Ahead aus Birmingham, trägt bereits dieses Kürzel. Unter der Flagge Limited bzw. Ltd. & Co. KG firmierten zu Jahresbeginn geschätzte 12.000 Unternehmen; 60 Prozent der Ltd.-Gründungen quer durch alle Branchen kommen aus NRW, Bayern, Baden-Würtemberg und Hessen. Zwei Drittel der neuen Limited-Direktoren sind zwischen 31 und 50 Jahre alt; jeder sechste Ltd.-Chef ist eine Frau. Besonders im Osten Deutschlands, so Experten, gewinnt das englische Unternehmensmodell an Fahrt. Hauptmotiv für Limited dürfte die Haftungsfreistellung sein, die bei der englischen GmbH-Variante ab einer Stammeinlage von einem britischen Pfund (1,42 Euro) erreicht wird, während klassische GmbH-Gründer bekanntlich über mindestens 25.000,- Euro verfügen müssen. „Überall dort, wo Haftungsrisiken wie Produkthaftungen, Gewährleistungsansprüche etc. vorhanden sind, greifen Unternehmer zur Limited“, weiß Go Ahead-Chef Michael Silberberger. Praxisbeispiele, Erfahrungen und Vorteile der neuen Rechtsform wurden in einer soeben erschienenen Broschüre „Die britische Limited in Österreich und Deutschland“ (80 Seiten/ Preis 19,- Euro), Bestellung per Fax unter 0049/ 611 360 97 97 erläutert. GmbH in der englischen Variante vorteilhafter Auch die Limited-Gründung stellt das bekannte GmbH-Prozedere bei der Etablierung der eigenen Firma in punkto Schnelligkeit und Kosten in den Schatten. Ltd.-Unternehmer, die ausschließlich über ihre deutsche Niederlassung tätig werden, benötigen in England weder einen Steuerberater noch einen Anwalt. Sie müssen lediglich einmal im Jahr eine Null-Steuererklärung abgeben – eine Aufgabe, die von der jeweiligen Gründungsagentur übernommen wird. Online-Bestellungen anstelle von Notarterminen sind dabei ebenso Gang und Gäbe wie Expressgründungen binnen 24 oder 48 Stunden. Im Regelfall hält der frisch gebackene Ltd.-„Direktor“ seinen Eintrag im britischen Handelsregister innerhalb einer Woche in den Händen. Laut einer aktuellen Studie der Marktforschung Rheinland GmbH mit Sitz in Euskirchen liegen derzeit die Jahreskosten für eine Ltd.-Gründung inklusive registriertem Büro zwischen 259,- Euro bei Go Ahead und 3.025,- Euro bei der Global Network Solution. Die jährlichen Folgekosten für die Übernahme der Funktion des im englischen Recht vorgeschriebenen „secretary“ inklusive des ebenfalls notwendigen Büroservices betragen bei gutem Preis-Leistungs-Verhältnis weniger als 100,- Euro. Mittlerweile werden die Limited und Limited & Co.KG von rund 600 Juristen und Steuerberatern empfohlen und spielen auf Dutzenden von speziellen Seminaren zum englischen Gesellschaftsrecht (mehrere Dutzend Termine unter www.go-limited.de/seminare) eine Hauptrolle. Wer braucht eine Limited? Nach über 8.000 Ltd.-Gründungen allein durch Go Ahead ist klar: Die Limited bzw. die Ltd. & Co. KG trifft in besonderem Maße die Bedürfnislage deutscher Unternehmen – und das im gesamten Querschnitt. Diese spezielle Form der Kapitalgesellschaft – übrigens die weltweit bekannteste – boomt in nahezu allen Branchen. Besonders zahlreich ist die Limited in den Bereichen Handel, Consulting, Technologie/Telekommunikation und Dienstleistungen vertreten, gefolgt von Finanzen/Immobilien, Medien/Marketing, Bau/Handwerk und Transport/Automobile. Handwerksmeister, die rentenpflichtversichert sind, profitieren in besonderem Maße von ihrem neuen Status als Ltd.-Direktor: Sie können sich – wie übrigens ihre GmbH-Geschäftsführerkollegen auch – dann von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Vorteile der Ltd. aus Anwendersicht Eine Befragung unter 50 „frühen“ Limited-Gründern, die bereits mit dieser Gesellschaftsform seit mehr als einem Jahr auf dem Markt agieren, signalisiert überaus große Zufriedenheit (94 Prozent). Jeweils vier von fünf Unternehmen würden wieder eine Ltd. gründen bzw. haben diese englische Unternehmensform bereits weiter empfohlen. Die Erfahrungen mit Kunden, Lieferanten und Finanzämtern wurde ebenfalls überdurchschnittlich bewertet. Anfängliche Bedenken einiger Banken sind gewichen, zumal Basel II seine Schatten voraus wirft. So kann auch Finanzexperte Jörg H. Fischer vom Institut für Ökonomie und Management Essen im Falle der Limited „keinen Nachteil bei der Bankenfinanzierung im Gegensatz zur klassischen GmbH und AG“ ausmachen. „In Zeiten von Basel II entscheidet weniger die Gesellschaftsform als die Bilanz.“ Ltd. & Co. KG als Rechtsform 2005 Als Alternative zur GmbH & Co. KG empfiehlt sich dieses Konstrukt neben steuerlichen Vorteilen besonders dann, wenn das Risiko bei einer Betriebsaufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft gezielt ausgelagert werden soll. Für den Kölner Rechtsanwalt Stefan Wilde ist die Ltd. & Co. KG „die Gesellschaftsform, mit der neue Ideen, Vorhaben und Projekte schnell und ohne abschreckenden Kostenaufwand zügig umgesetzt werden können.“ Auch sein Kollege, der Freiburger Steuerberater Jürgen Schwedemann, favorisiert bei Neu- und Umgründungen die Ltd. & Co. KG: „Für mich ist die Limited & Co. KG tatsächlich die Rechtsform des Jahres 2005. Die Frage lautet meines Erachtens nicht mehr, „GmbH oder Limited?”, sondern nur noch „Limited oder Limited & Co.KG?” Weitere Informationen: Go Ahead: www.go-limited.de, Hotline: 0611/360 97 0 Text: Doro Mante