Deutsches ÖPNV-System bestätigt

Europäischer Gerichtshof erklärt Zuschüsse für rechtens
Redaktion (allg.)
Mit seinem Urteil vom 24. Juli hat der Europäische Gerichtshof die Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland für zulässig erklärt. Sie sind demnach grundsätzlich nicht als stattliche Beihilfen zu bewerten, wenn das Unternehmen eine öffentliche Aufgabe erfüllt. Staatliche Zuschüsse sind demnach keine Beihilfen, sondern bloße Gegenleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, die einen Kostenersatz für erbrachte Leistungen darstellen. Der Gerichtshof hat hierfür vier Voraussetzungen genannt: 1. Das begünstigte Unternehmen muss tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vertraut sein, und diese Verpflichtungen müssen klar definiert sein. 2. Die Parameter, anhand derer der Ausgleich berechnet wird, müssen objektiv und transparent aufgestellt sein. 3. Der Ausgleich darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns zu decken. 4. Die Höhe des Ausgleichs ist im Vergleich mit den Kosten zu bestimmen, die ein durchschnittliches, gut geführtes und angemessen mit Transportmitteln ausgestattetes Verkehrsunternehmen zu tragen hätte.