Vertragsabschlüsse: CO2-Abgabe ab 2021 einkalkulieren

Busunternehmen sollten bei anstehenden Vertragsverhandlungen bzw. neuen Vertragsabschlüssen die höheren Spritpreise ab 2021 berücksichtigen und diese mit einkalkulieren.

Vorsicht bei Vertragsabschlüssen: Die Mehrausgabe aus der neuen CO2-Abgabe sollten eingepreist werden. (Foto: Pixabay/geralt)
Vorsicht bei Vertragsabschlüssen: Die Mehrausgabe aus der neuen CO2-Abgabe sollten eingepreist werden. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Die vom Bundestag beschlossene Ergänzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes mit einer CO2-Abgabe auf den Treibhausgasausstoß der Brennstoffe wirkt wie eine Steuer und wird erstmals seit 1.1.2021 erhoben. Im ersten Jahr (2021) beträgt die Abgabe 25 Euro pro Tonne CO2 und steigt bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Ab 2026 werden die Emissionszertifikate versteigert. Für 2026 gilt noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2027 soll sich der Preis dann frei am Markt bilden. 

Busunternehmen sollten daher bei anstehenden Vertragsverhandlungen bzw. neuen Vertragsabschlüssen die höheren Spritpreise ab 2021 berücksichtigen und diese mit einkalkulieren, empfiehlt der LBO. Die Zusatzkosten je Liter Diesel (brutto inkl. 19 % MwSt.) betragen dann: 

  • 2021 (25 Euro/t CO2): 7,95 ct
  • 2022 (30 Euro/t CO2): 9,53 ct
  • 2023 (35 Euro/t CO2): 11,13 ct
  • 2024 (45 Euro/t CO2): 14,30 ct
  • 2025 (55 Euro/t CO2): 17,48 ct
  • 2026 (55-65 Euro/t CO2): 17,48-20,66 ct

Zu empfehlen ist, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Dieselpreise (Abgabe an Großverbraucher) regelmäßig zu überprüfen. 

Tipp: Beobachten Sie regelmäßig die Preisentwicklung. Bei längerfristigen Vertragsbeziehungen (z.B. mit dem Schulaufwandsträger, mit anderen Verkehrsunternehmen oder Auftraggebern von Berufsverkehren) sollten Preisgleitklauseln vereinbart werden, um bei geänderten Kostensituationen (z.B. Dieselpreiserhöhung) die Preise anpassen zu können. Sind Preisanpassungsklauseln nicht vereinbart, dann sollte der Unternehmer die Kosten (z.B. CO2-Steuer) bei längerfristigen Verträgen bei der Kalkulation mit berücksichtigen.