Busfahrer: Antragstellung der A1-Bescheinigung wird erleichtert

Gute Nachrichten für Busfahrer, die regelmäßig in mehr als einem EU-Mitgliedsstaat beruflich tätig sind – die Antragstellung für die A1-Bescheinigung wird praxisfreundlicher.

Die Beantragung der A1-Bescheinigung ist vereinfacht worden. (Foto: pixabay)
Die Beantragung der A1-Bescheinigung ist vereinfacht worden. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Kleiner Lichtstreifen am Horizont des Bürokratiehimmels – für Busfahrer, die regelmäßig in mehr als einem Mitgliedsstaat der EU arbeiten, sind die Regelungen zur Beantragung der benötigten A1-Bescheinigung im Zuge der Aktualisierung ein wenig erleichtert worden.

So kann für Busfahrer, die regelmäßig in mehr als einem Mitgliedsstaat beruflich tätig sind, eine A1-Bescheinigung für die Dauer von bis zu 5 Jahren für alle Mitgliedsstaaten ausgestellt werden, in denen die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Dies kommt dann in Frage, wenn eine sogenannte „gewöhnliche Mehrfacherwerbstätigkeit“ vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Tätigkeit mindestens an einem Tag pro Monat oder fünf Tagen pro Quartal auch in mindestens einem anderen Mitgliedsstaat ausgeübt wird. Sind diese Kriterien erfüllt, ist der Antrag bei Wohnsitz im Inland bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zu stellen. Nähere Infos dazu gibt es auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) unter: https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/transportwesen.html

Für Fahrer, die seltener als einmal pro Monat oder fünfmal pro Quartal auch in anderen EU-Ländern eingesetzt werden, muss die A1 Bescheinigung weiterhin bei der jeweiligen Krankenkasse des Fahrers elektronisch beantragt werden. Wem hierfür kein zertifiziertes Abrechnungsprogramm zur Verfügung steht, kann den Antrag über die Browser-Anwendung sv.net/standard stellen. Eine Anleitung, wie die digitale Antragstellung über sv.net funktioniert, hat z.B. die Techniker Krankenkasse veröffentlicht: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/so-einfach-ist-der-digitale-antrag-2059444

Wichtig: Die A1-Bescheinigungen werden derzeit in Frankreich (bei allen Fahrten) sowie in Österreich, Belgien, Italien und der Schweiz (nur bei Verkehren, die unter die jeweiligen nationalen Entsenderegelungen fallen) verlangt. Sollte im Zuge einer kurzfristigen Fahrt die Bescheinigung noch nicht vorliegen, wird empfohlen, in jedem Fall die Kopie des aktuellen Antrags dabeizuhaben.