Was lange währt … – die aktualisierte Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit stuft Busfahrer:innen neu als Mangelberuf ein. Dem massiven Anstieg von 1,2 auf 2,2 Punkte (Mangelberuf gilt ab 2,0) waren zahlreiche Aufrufe des Bundesverbandes deutscher Omnibusunternehmen (bdo) und seinen Landesverbänden vorausgegangen, dem die Busbetriebe folgten und verstärkt offene Stellen an die Arbeitsagenturen gemeldet haben.
Sechs Engpassindikatoren, darunter die Besetzungsdauer gemeldeter Stellen, die berufsspezifische Arbeitslosenquote und die Entgeltentwicklung müssen den Mangel überwiegend belegen, damit eine Anerkennung als Mangelberuf erfolgt.
Damit erfasst die Arbeitsmarktstatistik, die jährlich auf den neuesten Stand gebracht wird endlich die tatsächlichen Gegebenheiten, heißt es vom Branchenverband. Ein Wermutstropfen bleibt – nach wie vor werden Busfahrer:innen und Straßenbahnfahrer:innen zusammen als ein Beruf in der Statistik aufgeführt. Das soll sich aber bei der nächsten Überarbeitung der Berufsgruppen – voraussichtlich in 2030 – ändern, wurde dem bdo nach eigenen Angaben zugesichert. Die Meldung offener Stellen durch die Busbetriebe bleibt weiterhin unverzichtbar, so der Verband.
Zwei Vorteile hat die jetzige Einstufung, auf die der bdo lange engagiert hingewirkt hat: Zum einen wird ein Mangelberuf von den Arbeitsagenturen bei der Stellenvermittlung bevorzugt berücksichtigt. Zum anderen wird die Engpassanalyse von der Politik für wichtige arbeitsmarktpolitische Entscheidungen herangezogen und rückt den Fahrpersonalmangel sowie die Reformierungsvorschläge der Branche viel stärker ins politische Rampenlicht.
Aus Sicht des Branchenverbandes hat der Fahrpersonalmangel mittlerweile so gravierende Ausmaße angenommen, dass die Mobilität in Deutschland in der bisherigen Form kaum noch aufrechterhalten werden kann.
„Daher spielt die Fachkräftezuwanderung - insbesondere aus Drittstaaten - eine erhebliche Rolle. Gut also, dass sich der Deutsche Bundestag zurzeit mit der erleichterten Einreise von Drittstaatenangehörigen befasst. Schade nur, dass der Gesetzentwurf gerade für unsere Branche keine Abhilfe leistet, wenn hier nicht dringend nachgesteuert wird“, so bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonhard.
Der Branchenverband moniert, dass trotz geplanter Erleichterungen bislang weiterhin kein beschleunigtes Einwanderungsverfahren für Fahrpersonal aus Drittstaaten gelten soll. Dazu müssten die Bewerber EU-Führerschein und EU-Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen können, die es in Drittstaaten gar nicht gibt.
Die Regelungen des § 24a II BeschV, die den Zuzug von Busfahrpersonal eigentlich erleichtern sollten, liefen ins Leere und für die Einreise nach Deutschland bleibe nur das komplizierte und extrem langwierige Visa-Verfahren. Dadurch gingen dem deutschen Arbeitsmarkt interessierte, qualifizierte und arbeitswillige Fahrerinnen und Fahrer aus Drittstaaten verloren. Hier müsse unbedingt nachgesteuert werden, fordert der bdo und wirbt im engen Austausch mit dem Bundestag für praxisnahe Regelungen.
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